Arbeitskollegen haben mich bei Facebook schlecht gemacht – kann ich Schadensersatz wegen Mobbing fordern?
Stellen Sie sich vor: Ihre Kollegen schreiben bei Facebook Dinge über Sie, die Sie verletzen. Sie fühlen sich bloßgestellt oder beleidigt. Vielleicht werden sogar Unwahrheiten verbreitet. Sie fragen sich, ob Sie dagegen vorgehen und Geld als Entschädigung verlangen können.
Mobbing ist kein eigenes Gesetz. Es ist ein Begriff für wiederholtes, systematisches Anfeinden, Schikanieren oder Ausgrenzen am Arbeitsplatz. Das kann von Kollegen oder Vorgesetzten ausgehen. Nicht jede Streitigkeit oder ein einmaliger Vorfall ist gleich Mobbing. Es muss ein Muster erkennbar sein: Mehrere Handlungen, die zusammen Ihre Würde oder Gesundheit verletzen
– Es muss mehrmals passieren, nicht nur einmal.
– Es muss gezielt gegen Sie gerichtet sein.
– Es muss Ihre Rechte, Ihre Gesundheit oder Ihre Ehre verletzen.
– Es muss eine klare Täter-Opfer-Situation geben
Auch Äußerungen im Internet können Mobbing sein, wenn sie systematisch und gezielt gegen Sie gerichtet sind. Besonders schlimm ist es, wenn Unwahrheiten verbreitet werden oder Sie beleidigt werden. Dann kann Ihr Persönlichkeitsrecht verletzt sein. Das Persönlichkeitsrecht schützt Ihre Ehre und Ihren guten Ruf
Sie können von Ihren Kollegen Schadensersatz verlangen, wenn:
– Ihre Kollegen schuldhaft Ihre Rechte verletzen,
– Sie dadurch einen Schaden haben,
– und Sie das beweisen können
– § 823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Schutz von Leben, Gesundheit, Ehre und Persönlichkeitsrecht.
– § 826 BGB: Schutz vor vorsätzlicher, sittenwidriger Schädigung.
– § 824 BGB: Schutz vor unwahren Behauptungen, die Ihrem Ruf schaden
Sie müssen beweisen:
– Was genau geschrieben wurde.
– Dass es sich nicht nur um eine Meinungsverschiedenheit handelt.
– Dass die Aussagen falsch oder beleidigend sind.
– Dass Sie dadurch einen Schaden erlitten haben (zum Beispiel psychisch krank geworden sind oder Ihren Job verloren haben)
Ein Schaden kann sein:
– Sie werden krank und können nicht mehr arbeiten.
– Sie verlieren Ihren Arbeitsplatz.
– Ihr Ruf wird so beschädigt, dass Sie Nachteile im Beruf haben.
– Sie erleiden seelische Schmerzen (dann kommt Schmerzensgeld in Betracht)
Die Höhe hängt davon ab, wie schwer die Verletzung ist. Je schlimmer die Folgen für Sie, desto mehr Geld kann zugesprochen werden. Aber: Nicht jeder Streit oder jede Beleidigung führt zu einem Anspruch. Es muss eine schwerwiegende Verletzung sein
Gerichte sagen: Mobbing ist kein eigenes Gesetz. Sie müssen immer prüfen, ob die einzelnen Handlungen zusammen eine Verletzung Ihrer Rechte ergeben. Einzelne, harmlose Bemerkungen reichen nicht. Erst wenn die Gesamtschau zeigt, dass Sie gezielt und systematisch angegriffen wurden, kann ein Anspruch bestehen
Auch im Internet gelten die Gesetze. Wenn Kollegen Sie bei Facebook systematisch schlecht machen, kann das Mobbing sein. Besonders, wenn viele Kollegen mitmachen oder die Angriffe über längere Zeit gehen. Dann können Sie sich wehren und Schadensersatz verlangen. Sie müssen aber genau schildern, was passiert ist und wie es Ihnen geschadet hat
– Sichern Sie Beweise: Machen Sie Screenshots von den Facebook-Beiträgen.
– Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber oder dem Betriebsrat.
– Fordern Sie die Kollegen auf, die Beiträge zu löschen.
– Wenn das nicht hilft, können Sie vor Gericht gehen und Schadensersatz oder Schmerzensgeld verlangen
– Sie müssen die Vorfälle genau beschreiben.
– Sie müssen beweisen, dass Sie geschädigt wurden.
– Sie müssen zeigen, dass es sich nicht nur um einen einmaligen Vorfall handelt.
– Sie müssen zeigen, dass die Kollegen schuldhaft gehandelt haben
Für Schadensersatz und Schmerzensgeld gilt meist eine Frist von drei Jahren ab dem letzten Mobbing-Vorfall. Warten Sie nicht zu lange
Sie können Schadensersatz wegen Mobbing fordern, wenn Kollegen Sie bei Facebook systematisch und gezielt schlecht machen und dadurch Ihre Rechte schwer verletzt werden. Sie müssen aber alles genau beweisen. Nicht jeder Streit ist gleich Mobbing. Es kommt auf die Schwere, die Dauer und die Folgen an. Sichern Sie Beweise und holen Sie sich Unterstützung, etwa beim Arbeitgeber oder Betriebsrat. Nur wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, haben Sie eine gute Chance auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld