Arbeitskollegen haben mich bei Telegram schlecht gemacht – kann ich Schadensersatz wegen Mobbing fordern
Ihre Frage ist sehr wichtig. Viele Menschen erleben, dass über sie in sozialen Netzwerken schlecht gesprochen wird. Sie wollen wissen, ob Sie dagegen vorgehen und vielleicht sogar Geld fordern können.
Mobbing bedeutet, dass jemand systematisch, also immer wieder und gezielt, schikaniert, beleidigt oder ausgegrenzt wird. Das kann durch Kollegen oder Vorgesetzte passieren. Es reicht aber nicht, wenn jemand nur einmal etwas Gemeines sagt. Es muss über einen längeren Zeitraum passieren und gezielt gegen Sie gerichtet sein. Das Ziel ist oft, Sie fertigzumachen oder auszugrenzen.
Mobbing ist kein Rechtsbegriff. Das heißt: Es gibt kein Gesetz, das genau „Mobbing“ verbietet oder einen Anspruch auf Schadensersatz nur wegen „Mobbing“ gibt. Aber: Wenn durch das Verhalten Rechte verletzt werden, können Sie trotzdem Ansprüche haben.
Vor allem geht es um das sogenannte Persönlichkeitsrecht. Das ist das Recht, dass niemand Ihre Ehre, Ihren Ruf oder Ihre Gesundheit verletzt. Auch Ihr Recht auf Privatsphäre ist geschützt.
Wenn Kollegen bei Telegram schlecht über Sie reden, kann das Ihr Persönlichkeitsrecht verletzen. Es kommt darauf an, was genau gesagt wurde und wie oft das passiert ist.
Sie können Schadensersatz oder Schmerzensgeld verlangen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind:
1. Es muss eine Rechtsverletzung vorliegen. Das heißt: Die Kollegen müssen Ihr Persönlichkeitsrecht, Ihre Ehre oder Ihre Gesundheit verletzt haben.
2. Das Verhalten muss schuldhaft sein. Die Kollegen müssen es absichtlich oder zumindest fahrlässig gemacht haben.
3. Es muss ein Schaden entstanden sein. Das kann ein finanzieller Schaden sein, zum Beispiel, wenn Sie wegen Mobbing krank werden und Arztkosten haben. Es kann aber auch ein seelischer Schaden sein, zum Beispiel, wenn Sie psychisch sehr leiden. Dann gibt es Schmerzensgeld.
4. Sie müssen das Verhalten und den Schaden beweisen können. Sie müssen also genau sagen, was passiert ist, wann es passiert ist und wie es Ihnen geschadet hat.
Sie sollten alle Nachrichten, Screenshots oder andere Beweise sichern. Sie müssen zeigen, dass die Kollegen wirklich schlecht über Sie gesprochen haben und dass es nicht nur eine einmalige Sache war. Es muss ein Muster erkennbar sein, also mehrere Handlungen über eine gewisse Zeit.
Ein einmaliger Vorfall reicht meistens nicht aus, um von Mobbing zu sprechen. Es muss eine wiederholte, systematische Schikane sein. Einzelne Beleidigungen oder Streitereien am Arbeitsplatz sind oft noch kein Mobbing im rechtlichen Sinn.
Wenn Sie durch das Verhalten der Kollegen krank werden, können Sie auch Schmerzensgeld verlangen. Sie müssen aber beweisen, dass Ihre Krankheit wirklich durch das Mobbing entstanden ist. Das ist oft schwierig. Es kann helfen, wenn Sie zum Arzt gehen und sich alles bescheinigen lassen.
Sie können Ansprüche direkt gegen die Kollegen richten, die Sie gemobbt haben. In manchen Fällen kann auch der Arbeitgeber haften, wenn er nichts gegen das Mobbing unternimmt, obwohl er davon weiß. Der Arbeitgeber muss seine Mitarbeiter schützen.
Die Höhe des Schadensersatzes oder Schmerzensgeldes hängt vom Einzelfall ab. Es kommt darauf an, wie schwer die Verletzung ist, wie lange das Mobbing gedauert hat und wie sehr Sie darunter gelitten haben.
Sie sollten alles genau dokumentieren. Schreiben Sie auf, was passiert ist, wann es passiert ist und wer beteiligt war. Sichern Sie alle Nachrichten und Beweise. Wenn Sie krank werden, gehen Sie zum Arzt und lassen Sie sich alles bescheinigen.
Die Gerichte sagen: Mobbing ist kein eigener Anspruch. Sie müssen immer prüfen, ob durch das Verhalten ein Recht verletzt wurde. Die Gerichte schauen sich den gesamten Ablauf an. Einzelne Vorfälle reichen oft nicht. Es muss eine systematische Schikane sein.
Wenn der Arbeitgeber weiß, dass Sie gemobbt werden, muss er etwas dagegen tun. Tut er das nicht, kann auch er haftbar sein.
Sie können Schadensersatz oder Schmerzensgeld fordern, wenn Kollegen Sie bei Telegram systematisch schlecht machen und dadurch Ihr Persönlichkeitsrecht verletzt wird. Es muss aber mehr als nur ein einmaliger Streit sein. Sie müssen alles beweisen können. Sichern Sie daher alle Beweise und dokumentieren Sie alles genau. Wenn Sie unsicher sind, wie Sie vorgehen sollen, können Sie sich an den Betriebsrat wenden oder eine Beschwerde beim Arbeitgeber einreichen.