Arbeitskollegen haben mich bei WhatsApp schlecht gemacht – kann ich Schadensersatz wegen Mobbing fordern?
Einleitung
Sie fragen sich, ob Sie Schadensersatz verlangen können, wenn Arbeitskollegen Sie in einer WhatsApp-Gruppe schlecht gemacht haben. Das Thema ist für viele Menschen wichtig. Es geht um den Schutz Ihrer Würde und Ihrer Rechte am Arbeitsplatz. Ich erkläre Ihnen die Rechtslage in einfachen Worten und mit vielen Absätzen.
Mobbing bedeutet, dass jemand systematisch, also immer wieder und über längere Zeit, von anderen angefeindet, schikaniert oder ausgegrenzt wird. Es reicht nicht, wenn Sie nur einmal beleidigt oder schlecht behandelt werden. Es müssen mehrere Handlungen sein, die zusammen ein Muster ergeben. Das Ziel ist oft, jemanden auszugrenzen oder zu verletzen. Mobbing kann von Kollegen oder Vorgesetzten ausgehen. Auch in WhatsApp-Gruppen kann Mobbing stattfinden, wenn dort ständig über Sie hergezogen wird
Das Wort „Mobbing“ ist kein Gesetz. Es gibt kein eigenes Gesetz, das nur Mobbing regelt. Aber es gibt viele Regeln, die Sie schützen. Zum Beispiel das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Dort stehen die wichtigsten Vorschriften für Schadensersatz und Schmerzensgeld. Auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt Sie vor Diskriminierung und Belästigung
Sie können Schadensersatz fordern, wenn Ihre Rechte verletzt wurden. Das kann zum Beispiel Ihr Recht auf Ehre oder Ihr Persönlichkeitsrecht sein. Die wichtigsten Regeln stehen in § 823 und § 826 BGB. Sie müssen beweisen, dass Sie durch das Verhalten der Kollegen einen Schaden erlitten haben. Das kann ein finanzieller Schaden sein, zum Beispiel, wenn Sie wegen Mobbings krank werden und Arztkosten haben. Es kann aber auch ein seelischer Schaden sein, zum Beispiel, wenn Sie sehr unter den Angriffen leiden
Sie müssen beweisen, dass die Kollegen Sie über längere Zeit systematisch schlecht behandelt haben. Einzelne Beleidigungen oder ein einmaliges Schlechtmachen reichen meistens nicht aus. Es muss ein Muster erkennbar sein. Außerdem müssen Sie zeigen, dass Sie dadurch einen Schaden erlitten haben. Das Gericht prüft dann, ob die Angriffe so schwer waren, dass Sie Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld haben
Auch Nachrichten in einer WhatsApp-Gruppe können Mobbing sein. Es kommt darauf an, wie oft und wie schwer die Angriffe sind. Wenn Kollegen Sie immer wieder beleidigen, Gerüchte verbreiten oder Sie lächerlich machen, kann das Mobbing sein. Es ist egal, ob das im Büro oder in einer Chatgruppe passiert. Wichtig ist, dass es systematisch und wiederholt geschieht und Sie dadurch verletzt werden
Sie können von Ihren Kollegen verlangen, dass sie das Mobbing unterlassen. Sie können sich beim Arbeitgeber oder beim Betriebsrat beschweren. Der Arbeitgeber muss Sie schützen. Wenn Sie durch das Mobbing krank werden, können Sie auch Schmerzensgeld verlangen. Sie können außerdem verlangen, dass die Kollegen falsche Behauptungen zurücknehmen
Wenn Sie Schadensersatz fordern, müssen Sie die einzelnen Mobbinghandlungen genau beschreiben. Sie müssen Beweise vorlegen, zum Beispiel Chatverläufe oder Zeugenaussagen. Das Gericht prüft dann, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Es reicht nicht, wenn Sie sich nur gekränkt fühlen. Die Angriffe müssen objektiv schwerwiegend sein und Ihre Rechte verletzen
Gerichte sagen: Mobbing ist kein eigener Rechtsanspruch. Sie müssen immer prüfen, ob eine Pflicht verletzt wurde. Wenn Kollegen Sie systematisch beleidigen oder ausgrenzen, kann das eine Verletzung Ihres Persönlichkeitsrechts sein. Dann können Sie Schadensersatz verlangen. Aber: Nicht jeder Streit oder jede Meinungsverschiedenheit ist gleich Mobbing. Es kommt auf die Schwere und die Häufigkeit der Angriffe an
Der Arbeitgeber muss Sie schützen. Wenn er von dem Mobbing weiß und nichts dagegen unternimmt, kann auch er haftbar sein. Dann können Sie auch vom Arbeitgeber Schadensersatz verlangen. Sie müssen ihm aber vorher die Chance geben, das Problem zu lösen, zum Beispiel durch eine Beschwerde
Für Schadensersatz und Schmerzensgeld gilt meist eine Frist von drei Jahren. Die Frist beginnt, wenn das Mobbing aufhört. Sie sollten also nicht zu lange warten, wenn Sie Ansprüche geltend machen wollen
Sie können Schadensersatz fordern, wenn Sie durch systematisches Mobbing in einer WhatsApp-Gruppe schwer verletzt wurden. Sie müssen aber beweisen, dass es sich nicht nur um einzelne Beleidigungen handelt, sondern um ein dauerhaftes, gezieltes Schlechtmachen. Das Recht schützt Sie, aber Sie müssen die Angriffe genau dokumentieren und belegen. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber oder dem Betriebsrat, wenn Sie sich gemobbt fühlen. Nur so können Sie Ihre Rechte durchsetzen