Arbeitskollegen reden schlecht über mich – kann ich Schadensersatz wegen Mobbing fordern?

Januar 6, 2026

Arbeitskollegen reden schlecht über mich – kann ich Schadensersatz wegen Mobbing fordern?

Was ist Mobbing?

Mobbing bedeutet, dass jemand am Arbeitsplatz immer wieder und über längere Zeit schlecht behandelt wird. Es reicht nicht, wenn Kollegen einmal etwas Gemeines sagen. Es muss ein systematisches, also wiederholtes und gezieltes Schikanieren, Beleidigen oder Ausgrenzen sein. Das kann zum Beispiel sein: ständiges schlecht Reden, Beleidigungen, Ausgrenzung aus dem Team oder das Verbreiten von Lügen 

Mobbing ist kein eigenes Gesetz

Das Wort „Mobbing“ steht in keinem Gesetz. Es ist kein eigener Rechtsbegriff. Das bedeutet: Sie können nicht einfach sagen „Ich werde gemobbt, ich will Schadensersatz“ und bekommen dann automatisch Geld. Es muss immer geprüft werden, ob durch das Verhalten Ihrer Kollegen ein Gesetz verletzt wurde 

Wann kann ich Schadensersatz verlangen?

Sie können Schadensersatz fordern, wenn durch das Verhalten Ihrer Kollegen ein sogenanntes „absolutes Recht“ verletzt wurde. Dazu gehören zum Beispiel Ihre Gesundheit oder Ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht. Das steht in § 823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 

Auch eine sittenwidrige vorsätzliche Schädigung nach § 826 BGB kann einen Anspruch geben 

Wichtig: Sie müssen beweisen, dass die Kollegen Sie über längere Zeit systematisch und gezielt schlecht behandelt haben. Einzelne böse Bemerkungen reichen nicht aus. Es muss eine Gesamtschau geben: Viele einzelne Handlungen, die zusammen eine schwere Verletzung Ihrer Rechte bedeuten 

Beispiele für Mobbing, das zu Schadensersatz führen kann

– Ständige, gezielte Beleidigungen über Wochen oder Monate
– Ausgrenzung aus dem Team, zum Beispiel niemand spricht mehr mit Ihnen
– Verbreiten von Unwahrheiten, die Ihren Ruf schädigen
– Drohungen oder Einschüchterungen
– Ständiges Herabsetzen vor anderen

Wenn Sie durch dieses Verhalten krank werden, können Sie auch Schmerzensgeld verlangen. Das ist Geld für seelische oder körperliche Schmerzen 

Was müssen Sie tun, um Schadensersatz zu bekommen?

Sie müssen genau aufschreiben, was passiert ist. Wann, wie oft, wer hat was gesagt oder getan? Sie müssen beweisen, dass die Kollegen Sie systematisch und gezielt schlecht behandelt haben. Das Gericht prüft dann, ob das Verhalten wirklich Mobbing ist und ob Ihre Rechte verletzt wurden 

Gibt es Besonderheiten bei Arbeitskollegen?

Ja. Wenn Sie durch das Verhalten Ihrer Kollegen krank werden, zahlt oft die gesetzliche Unfallversicherung. Dann ist ein Schadensersatzanspruch gegen den Kollegen meist ausgeschlossen. Nur wenn der Kollege Sie absichtlich, also vorsätzlich, schädigt, können Sie trotzdem Schadensersatz verlangen. Das steht in § 105 SGB VII 

Arbeitskollegen reden schlecht über mich – kann ich Schadensersatz wegen Mobbing fordern?

Was ist mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)?

Wenn Sie wegen Ihrer Herkunft, Ihres Geschlechts, Ihrer Religion, Ihres Alters oder einer Behinderung gemobbt werden, gilt das AGG. Dann können Sie sich beim Arbeitgeber beschweren und auch Schadensersatz verlangen, § 15 AGG 

10. Aber auch hier müssen Sie beweisen, dass die Kollegen Sie wegen eines dieser Gründe schlecht behandelt haben.

Was können Sie sonst tun?

Sie können sich beim Arbeitgeber oder beim Betriebsrat beschweren. Der Arbeitgeber muss dann prüfen, was passiert ist und wie er Sie schützen kann, § 13 AGG 

Sie können auch verlangen, dass der Arbeitgeber gegen die Kollegen vorgeht, zum Beispiel durch eine Abmahnung oder Versetzung 

Wichtige Hinweise zur Beweislast

Sie müssen alle Vorfälle genau schildern. Das Gericht verlangt eine genaue Beschreibung: Wer hat wann was getan oder gesagt? Nur so kann geprüft werden, ob es wirklich Mobbing war 

Meinungsstand in Rechtsprechung und Literatur

Die Gerichte und die Fachliteratur sind sich einig: Mobbing ist kein eigener Anspruch. Sie müssen immer prüfen, ob ein Gesetz verletzt wurde. Die Hürden für Schadensersatz sind hoch. Sie müssen viele Einzelheiten beweisen und zeigen, dass Sie wirklich schwer und systematisch verletzt wurden 

Zusammenfassung

– Sie können Schadensersatz fordern, wenn Kollegen Sie gezielt und systematisch mobben und dadurch Ihre Rechte verletzen.
– Einzelne böse Bemerkungen reichen nicht aus.
– Sie müssen alles genau beweisen.
– Bei Diskriminierung wegen Herkunft, Geschlecht, Religion, Alter oder Behinderung gilt das AGG.
– Meist ist die Beweislast schwer zu erfüllen.
– Sie können sich beim Arbeitgeber oder Betriebsrat beschweren.

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