Arbeitsrecht Altersgrenzenregelung in Betriebsvereinbarung
BAG 1 AZR 417/12
Der Kläger war seit 1980 bei der Beklagten beschäftigt.
Eine Gesamtbetriebsvereinbarung (GBV) sah vor, dass das Arbeitsverhältnis mit Erreichen des 65. Lebensjahres endet.
Der Kläger erreichte 2007 die Altersgrenze und schied aus dem Arbeitsverhältnis aus.
Er klagte gegen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses und machte geltend, dass die Altersgrenzenregelung unwirksam sei.
Kernaussage des Urteils:
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) wies die Revision des Klägers zurück.
Das BAG entschied, dass die Altersgrenzenregelung in der GBV wirksam ist und das Arbeitsverhältnis des Klägers daher rechtmäßig beendet wurde.
Begründung des Gerichts:
Fazit:
Das Urteil bestätigt die Zulässigkeit von Altersgrenzenregelungen in Betriebsvereinbarungen.
Solche Regelungen dürfen jedoch nicht gegen höherrangiges Recht, insbesondere das Verbot der Altersdiskriminierung, verstoßen.
Zusätzliche Informationen:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
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Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.