Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz – Besserstellung später eingestellter Arbeitnehmer
LAG Mecklenburg-Vorpommern Urt. v. 28.1.2025 – 5 SLa 159/24 (ArbG Rostock Urt. v. 15.5.2024 – 4 Ca 1137/23)
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
heute möchten wir ein wichtiges Thema im Arbeitsrecht beleuchten. Es geht um die Frage, ob neu eingestellte Kollegen bei gleicher Arbeit mehr verdienen dürfen als Sie.
Oftmals kommt es vor, dass neue Mitarbeiter ein höheres Gehalt bekommen als Kollegen, die schon länger im Unternehmen sind und die gleiche Arbeit leisten.
Viele fragen sich dann, ob das rechtens ist.
Grundsätzlich gilt: Nur weil jemand später angefangen hat, besteht nicht automatisch ein Anspruch auf mehr Geld für Sie.
Im Arbeitsrecht gibt es den Grundsatz der Gleichbehandlung. Dieser besagt, dass Arbeitgeber ihre Mitarbeiter in vergleichbaren Situationen gleich behandeln müssen.
Das gilt auch beim Gehalt. Allerdings: Dieser Grundsatz schützt nicht vor jeder Ungleichheit.
Ein höheres Gehalt für neue Mitarbeiter kann gerechtfertigt sein, wenn es dafür einen triftigen Grund gibt.
Das ist zum Beispiel oft der Fall, wenn die neuen Kollegen besser qualifiziert sind oder mehr Berufserfahrung mitbringen.
In einem aktuellen Fall vor dem Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern (Urteil vom 28.01.2025 – 5 SaLa 159/24) ging es genau darum.
Ein Mann arbeitete als Personalleiter und verdiente weniger als seine später eingestellten Kollegen.
Das Gericht entschied: Da die neuen Kollegen einen höheren Bildungsabschluss und mehr Berufserfahrung hatten, war das höhere Gehalt gerechtfertigt.
Das Gericht stellte auch klar: Eine Ungleichbehandlung beim Gehalt ist nicht automatisch eine Diskriminierung wegen des Geschlechts.
Im genannten Fall verdiente sowohl ein später eingestellter Mann als auch eine Frau mehr als der Kläger. Das Gericht sah daher keine Benachteiligung aufgrund des Geschlechts.
Wenn Sie feststellen, dass neue Kollegen bei gleicher Arbeit mehr verdienen, sollten Sie das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber suchen. Fragen Sie nach den Gründen für die unterschiedliche Bezahlung.
Gibt es sachliche Gründe wie höhere Qualifikationen oder mehr Erfahrung, ist die Besserstellung in der Regel rechtens.
Wir hoffen, wir konnten Ihnen dieses komplexe Thema verständlich näherbringen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihre Kanzlei RA und Notar Krau
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