Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung über das Internet

November 21, 2025

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung über das Internet

Zusammenfassung des Urteils: Landesarbeitsgericht Hamm (14 SLa 145/25)

Worum geht es in diesem Fall?

In diesem Rechtsstreit geht es um einen Arbeitnehmer. Er hat gegen seine Kündigung geklagt. Sein Arbeitgeber hatte ihn entlassen. Der Grund war eine Krankmeldung aus dem Internet. Der Arbeitnehmer hatte diese Krankmeldung gekauft. Er hat dafür keinen Arzt gesehen. Auch ein Telefonat mit einem Arzt gab es nicht. Das Gericht musste entscheiden. War die Kündigung rechtens? Oder war sie falsch?

Die Beteiligten

Es gibt zwei Parteien in diesem Streit. Auf der einen Seite steht der Kläger. Das ist der Arbeitnehmer. Er arbeitete als IT-Berater. Er verdiente gut. Sein Gehalt lag bei etwa 5.450 Euro im Monat. Auf der anderen Seite steht die Beklagte. Das ist der Arbeitgeber. Das ist die Firma, bei der der Mann arbeitete.

Was ist genau passiert?

Im August 2024 meldete sich der Arbeitnehmer krank. Er sagte, er könne fünf Tage nicht arbeiten. Er hatte Rückenschmerzen und Husten. Er ging aber nicht zu einem Arzt in eine Praxis. Er nutzte eine Internetseite. Die Seite heißt „[verdächtiger Link entfernt]“. Dort kaufte er sich eine Bescheinigung. Er musste dafür Geld bezahlen.

Auf der Internetseite füllte er nur einen Fragebogen aus. Er klickte an, welche Schmerzen er hatte. Er schrieb auf, welche Tabletten er nahm. Ein echter Kontakt zu einem Arzt fand nicht statt. Er sah keinen Arzt per Video. Er sprach mit keinem Arzt am Telefon.

Kurze Zeit später bekam er ein Dokument zugeschickt. Das war die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Das ist das schwierige Wort für den „gelben Schein“. Das Dokument sah fast echt aus. Es sah aus wie ein normaler Krankenschein vom Hausarzt.

Das Problem mit der Bescheinigung

Auf dem Schein standen seltsame Dinge. Dort stand „Privatarzt per Telemedizin“. Als Kontakt war eine WhatsApp-Nummer angegeben. Der Arzt saß nicht in Deutschland. Er hatte keine Adresse in Deutschland.

Die Internetseite hatte den Arbeitnehmer sogar gewarnt. Auf der Seite stand ein Hinweis. Der Hinweis sagte: Ein Schein ohne Gespräch mit einem Arzt ist riskant. Er gilt vor Gericht oft weniger. Der Arbeitgeber könnte misstrauisch werden. Der Arbeitnehmer kaufte den Schein trotzdem. Er lud den Schein im Computer der Firma hoch. Das System der Firma akzeptierte den Schein zunächst automatisch. Der Arbeitnehmer blieb fünf Tage zu Hause. Die Firma zahlte ihm für diese Zeit sein Gehalt weiter.

Die Reaktion der Firma

Ein Mitarbeiter der Firma prüfte den Schein später genau. Er wurde misstrauisch. Er dachte, der Schein könnte gefälscht sein. Die Firma fand heraus: Es gab keinen echten Arztkontakt. Es gab keine Daten bei der Krankenkasse.

Die Chefs der Firma sprachen miteinander. Sie entschieden: Das Vertrauen ist zerstört. Der Mitarbeiter hat uns getäuscht. Er hat so getan, als wäre er beim Arzt gewesen. Das stimmt aber nicht. Deshalb kündigten sie ihm. Sie sprachen eine fristlose Kündigung aus. Das bedeutet: Das Arbeitsverhältnis endet sofort. Er muss sofort gehen.

Der Streit vor dem ersten Gericht

Der Arbeitnehmer wollte die Kündigung nicht akzeptieren. Er ging zum Arbeitsgericht in Dortmund. Er sagte: Ich war wirklich krank. Ich habe mich nur im Internet informiert. Ich dachte, der Schein ist in Ordnung. Das erste Gericht gab dem Arbeitnehmer recht. Die Richter in Dortmund sagten: Ja, der Schein ist ein Problem. Aber die Firma hätte ihn nicht sofort feuern dürfen. Sie hätte ihn erst verwarnen müssen. Eine solche Verwarnung nennt man Abmahnung. Deshalb gewann der Arbeitnehmer zuerst.

Die Entscheidung vom Landesarbeitsgericht Hamm

Die Firma war mit dem Urteil aus Dortmund nicht einverstanden. Sie legte Berufung ein. Das heißt: Sie wollte, dass ein höheres Gericht den Fall prüft. Das war das Landesarbeitsgericht in Hamm. Dieses Gericht sah die Sache ganz anders. Es hob das alte Urteil auf. Die Firma hat gewonnen. Die Kündigung ist wirksam. Der Arbeitnehmer verliert seinen Job.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung über das Internet

Warum hat das Gericht so entschieden?

Die Richter in Hamm haben ihre Entscheidung sehr genau begründet. Hier sind die wichtigsten Punkte in einfacher Sprache erklärt:

  • Der Vertrauensbruch: Der Arbeitnehmer hat seine Pflichten verletzt. Er hat einen Schein vorgelegt. Dieser Schein erweckte einen falschen Eindruck. Der Schein tat so, als hätte ein Arzt den Mann untersucht. Das stimmte aber nicht. Der Arbeitnehmer wusste das. Er wusste, dass er nicht untersucht wurde. Trotzdem gab er den Schein ab. Das ist eine Täuschung. Der Arbeitnehmer hat gelogen. Er wollte den Arbeitgeber in die Irre führen. Das zerstört das Vertrauen schwer.
  • Keine Untersuchung: In Deutschland gibt es Regeln für Krankschreibungen. Diese Regeln stehen in der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie. Die Regeln sagen: Ein Arzt muss den Patienten untersuchen. Das kann persönlich in der Praxis sein. Das kann auch per Video sein. Oder manchmal auch am Telefon. Aber nur einen Fragebogen ausfüllen reicht nicht. Das ist keine Medizin. Das ist keine Untersuchung. Ein solcher Schein ist fast nichts wert. Er beweist nicht, dass man krank ist.
  • Das Erschleichen von Leistungen: Der Arbeitnehmer wollte Geld von der Firma. Er wollte sein Gehalt weiterbekommen. Dafür nutzte er den wertlosen Schein. Das nennt das Gericht „Erschleichen von Leistungen“. Das ist ein sehr schwerer Vorwurf. Wer so etwas tut, riskiert seinen Job.
  • Keine Abmahnung nötig: Normalerweise muss ein Chef erst meckern, bevor er feuert. Er muss eine Abmahnung schreiben. Das gilt bei kleineren Fehlern. Hier war der Fehler aber riesig. Der Arbeitnehmer hat absichtlich getäuscht. Er hat das Vertrauen komplett kaputt gemacht. In so einem schlimmen Fall braucht man keine Abmahnung. Der Chef darf sofort kündigen. Es ist der Firma nicht zumutbar, weiter mit diesem Mann zu arbeiten.
  • Die Fristen wurden eingehalten: Für eine fristlose Kündigung gibt es eine Zeitgrenze. Der Chef muss schnell handeln. Er hat nur zwei Wochen Zeit. Die Frist beginnt, wenn der Chef von dem Problem erfährt. Hier hat die Firma schnell genug gehandelt. Sie hat geprüft und dann gekündigt. Alles passierte rechtzeitig im September.

Was bedeutet das Urteil für den Arbeitnehmer?

Der Arbeitnehmer hat den Prozess verloren. Seine Klage wurde abgewiesen. Das bedeutet:

  1. Er ist seinen Job los. Die Kündigung vom 18. September gilt.
  2. Er muss die Kosten tragen. Er muss das Gericht bezahlen. Er muss die Anwälte bezahlen. Das gilt für den ersten Prozess und für den zweiten Prozess.
  3. Er kann nicht mehr weiter klagen. Das Gericht hat eine Revision nicht zugelassen. Das bedeutet: Das Urteil ist endgültig. Er kann nicht vor das nächste Gericht ziehen.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung über das Internet

Erklärung der Fachbegriffe

Hier werden schwierige Wörter aus dem Text einfach erklärt. Dies hilft Ihnen, den Text noch besser zu verstehen.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) Das ist der gelbe Zettel vom Arzt. Heute ist er oft rosa oder digital. Er bestätigt dem Chef, dass man krank ist. Er sagt auch, wie lange man krank ist. Er ist ein wichtiges Beweisstück.

Fristlose Kündigung / Außerordentliche Kündigung Das ist der Rauswurf ohne Wartezeit. Normalerweise gibt es Kündigungsfristen. Man arbeitet noch einige Wochen oder Monate weiter. Bei der fristlosen Kündigung ist sofort Schluss. Man muss am gleichen Tag gehen. Das passiert nur bei sehr schlimmen Vorfällen. Beispiele sind Diebstahl oder Betrug.

Hilfsweise ordentliche Kündigung Das ist eine Absicherung für den Chef. Er sagt: „Ich kündige dir sofort (fristlos). Falls das Gericht sagt, das geht nicht, dann kündige ich dir wenigstens zum nächstmöglichen Termin (ordentlich).“ Damit will der Chef sichergehen, dass der Mitarbeiter auf jeden Fall gehen muss.

Abmahnung Das ist die Gelbe Karte im Arbeitsleben. Der Chef sagt schriftlich: „Du hast einen Fehler gemacht. Mach das nicht noch einmal. Sonst fliegt du raus.“ Bei leichten Fehlern ist eine Abmahnung Pflicht, bevor man kündigen darf.

Berufung Wenn man einen Prozess verliert, kann man sich beschweren. Man geht zum nächsthöheren Gericht. Das nennt man Berufung. Das höhere Gericht prüft alles noch einmal. Es kann das Urteil ändern oder bestätigen.

Tatbestand So nennt man den Teil im Urteil, der die Geschichte erzählt. Hier steht, was wirklich passiert ist. Hier steht, worüber sich die Parteien streiten. Es ist der Bericht über die Fakten.

Tenor Das ist das Ergebnis des Urteils. Es steht meist ganz am Anfang. Dort steht kurz und knapp, wer gewonnen hat. Dort steht auch, wer die Kosten bezahlen muss.

Telemedizin Das bedeutet Medizin aus der Ferne. Der Arzt und der Patient sind nicht im selben Raum. Sie nutzen Computer oder Telefon. Das ist erlaubt, wenn bestimmte Regeln eingehalten werden. Zum Beispiel muss man sich oft per Video sehen.

Beweiswert Das ist die Kraft eines Beweises. Ein echter Schein vom Arzt hat einen hohen Beweiswert. Das Gericht glaubt ihm fast immer. Ein Schein aus dem Internet ohne Untersuchung hat einen niedrigen Beweiswert. Das Gericht glaubt ihm nicht einfach so.

Leitsatz Das sind die wichtigsten Sätze einer Entscheidung. Sie fassen die rechtliche Meinung des Gerichts zusammen. Andere Juristen können diese Leitsätze lesen, um schnell zu wissen, wie das Gericht denkt.

RA und Notar Krau

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