Arbeitszeitbetrug – Überwachung durch Detektiv – fristlose Kündigung

Mai 13, 2025

Arbeitszeitbetrug – Überwachung durch Detektiv – fristlose Kündigung

Sehr geehrte Leserinnen und Leser,

sicherlich haben Sie sich schon einmal gefragt, was passiert, wenn es am Arbeitsplatz zu Unstimmigkeiten kommt.

Ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln (Aktenzeichen: 7 Sa 635/23) beschäftigt sich mit einem Fall, der viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber betreffen kann:

dem Vorwurf des Arbeitszeitbetrugs und den Folgen einer fristlosen Kündigung.

Als Ihre Ansprechpartner für Rechtsfragen möchten wir, Rechtsanwalt und Notar Krau, Ihnen dieses Urteil in verständlicher Sprache näherbringen.

Der Fall im Blickpunkt: Was war passiert?

Ein Arbeitnehmer, der bei einem Verkehrsunternehmen als Fahrausweisprüfer tätig war, soll seine Arbeitszeiten nicht korrekt erfasst haben.

Das Unternehmen nutzte ein elektronisches System zur Zeiterfassung per App.

Dem Arbeitnehmer wurde vorgeworfen, an mehreren Tagen Pausen nicht oder nicht richtig eingegeben zu haben,

während er privaten Dingen nachging – beispielsweise Besuchen bei seiner Freundin oder in Bäckereien.

Um diesen Verdacht zu überprüfen, beauftragte das Unternehmen eine Detektei, die den Arbeitnehmer observierte.

Die Beobachtungen schienen den Verdacht des Arbeitszeitbetrugs zu bestätigen.

Daraufhin kündigte das Unternehmen das Arbeitsverhältnis fristlos.

Arbeitszeitbetrug – Überwachung durch Detektiv – fristlose Kündigung

Der Arbeitnehmer klagte gegen diese Kündigung und forderte unter anderem die Erstattung der Kosten für die Detektei.

Das Urteil: Klare Worte des Gerichts

Das Landesarbeitsgericht Köln gab dem Unternehmen Recht und wies die Klage des Arbeitnehmers ab.

Das Gericht stellte fest, dass der Arbeitnehmer tatsächlich vorsätzlich falsche Angaben zu seinen Arbeitszeiten gemacht hatte.

Dies sei ein schwerwiegender Vertrauensbruch und somit ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung.

Warum ist das so schwerwiegend?

Das Gericht betonte, dass Arbeitgeber sich darauf verlassen können müssen, dass ihre Arbeitnehmer ihre Arbeitszeiten korrekt dokumentieren.

Wenn ein Arbeitnehmer dies bewusst falsch tut, missbraucht er das Vertrauen und verletzt seine Pflichten gegenüber dem Arbeitgeber erheblich.

Es kommt dabei nicht darauf an, ob dies strafrechtlich relevant ist, sondern vielmehr auf den Vertrauensbruch.

Durfte der Arbeitgeber einen Detektiv einschalten?

Ja, das Gericht sah den Einsatz der Detektei in diesem Fall als gerechtfertigt an.

Da es konkrete Hinweise auf Unregelmäßigkeiten gab, durfte das Unternehmen dies zur Aufklärung nutzen.

Das Gericht stellte auch fest, dass die Art der Überwachung verhältnismäßig war, da sie sich auf die Arbeitszeiten im öffentlichen Raum beschränkte und keine „Orwell’sche Überwachung“ darstellte.

Wer muss die Kosten für den Detektiv bezahlen?

Auch hier entschied das Gericht zugunsten des Unternehmens.

Da der Arbeitnehmer durch seinen Arbeitszeitbetrug die Beauftragung des Detektivs notwendig gemacht hatte, muss er die Kosten dafür als Schadensersatz tragen.

Arbeitszeitbetrug – Überwachung durch Detektiv – fristlose Kündigung

Was bedeutet das für Sie?

Dieses Urteil zeigt deutlich, wie wichtig die korrekte Erfassung der Arbeitszeit ist.

Bewusste Falschangaben können nicht nur zur fristlosen Kündigung führen, sondern auch finanzielle Folgen für den Arbeitnehmer haben.

Vertrauen am Arbeitsplatz ist ein hohes Gut und dessen Missbrauch kann schwerwiegende Konsequenzen haben.

Wenn Sie Fragen zu diesem oder einem ähnlichen Thema haben, stehen wir Ihnen als erfahrene Rechtsanwälte und Notare gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Team von RA und Notar Krau

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

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