BAG Beschluss vom 7.5.2026 – 8 AZB 25/25
Ein Arbeitszeugnis ist oft der entscheidende Schlüssel für den nächsten Karriereschritt. Viele Arbeitnehmer verlassen sich darauf, dass ihr Arbeitgeber ein wohlwollendes und wahrhaftiges Zeugnis erstellt. Doch was passiert, wenn der Arbeitgeber seinen Verpflichtungen nicht nachkommt? Das Bundesarbeitsgericht hat sich in einer aktuellen Entscheidung mit dieser wichtigen Frage befasst und klare Grenzen gezogen.
Das Urteil betrifft einen Fall, der im Arbeitsalltag häufiger vorkommt, als Sie vielleicht denken. Ein Geschäftsführer schloss mit seinem Arbeitgeber einen gerichtlichen Vergleich, der diesem die Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses nach dem Entwurf des Arbeitnehmers auferlegte. Der Arbeitgeber durfte nur aus wichtigem Grund davon abweichen. Als Streit über den Inhalt ausbrach, musste das höchste deutsche Arbeitsgericht entscheiden, ob und wie dieser Anspruch durchgesetzt werden kann.
Im entschiedenen Fall war ein Geschäftsführer bei einem Krankenhaus beschäftigt. Im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses einigten sich die Parteien auf einen Vergleich. Dieser Vergleich enthielt eine besondere Regelung zum Arbeitszeugnis. Der Arbeitgeber verpflichtete sich, ein qualifiziertes Zeugnis mit guter Leistungs- und Verhaltensbeurteilung zu erstellen. Zudem erhielt der Geschäftsführer das Recht, einen eigenen Entwurf einzureichen. Der Arbeitgeber durfte nur aus wichtigem Grund davon abweichen.
Dieser Ansatz ist in der Praxis häufig anzutreffen. Er soll dem Arbeitnehmer Sicherheit geben, dass das Zeugnis seinen Vorstellungen entspricht. Gleichzeitig behält der Arbeitgeber einen Notbehelf, falls der Entwurf unrealistische oder unwahre Aussagen enthält. Doch genau hier lag der Hund begraben: Die Parteien stritten darüber, was einen „wichtigen Grund“ darstellt und wer darüber entscheiden darf.
Das Bundesarbeitsgericht klärte zunächst eine Grundsatzfrage: Ist ein solcher Vergleich überhaupt vollstreckbar? Das Gericht bejahte dies ausdrücklich. Die Verpflichtung des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer ein Zeugnis nach dessen Entwurf zu erteilen, hat einen vollstreckbaren Inhalt. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer im Zweifel Zwangsgelder gegen den säumigen Arbeitgeber beantragen kann.
Das Gericht betonte dabei die praktische Bedeutung dieser Regelung. Gerade in eilbedürftigen Bestandsschutzstreitigkeiten ermöglicht eine solche Einigung eine schnelle und effektive Lösung. Die Parteien müssen nicht bereits im Vergleich jeden einzelnen Satz des Zeugnisses diskutieren. Der Arbeitnehmer kann seinen Entwurf später im Vollstreckungsverfahren vorlegen. Dieses Vorgehen ist rechtlich zulässig und praktikabel.
Allerdings setzte das Gericht auch klare Grenzen. Ein Arbeitszeugnis muss immer den Grundsätzen der Zeugniswahrheit und der Zeugnisklarheit entsprechen. Das gilt unabhängig davon, wer den Entwurf verfasst hat. Ein Zwangsvollstreckungsverfahren kann den Arbeitgeber nicht dazu zwingen, ein unwahres Zeugnis zu unterschreiben.
Das ist der entscheidende Punkt: Der „wichtige Grund“ für eine Abweichung vom Entwurf liegt vor allem in einer möglichen Verletzung der Zeugniswahrheit. Wenn der Arbeitgeber glaubhaft macht, dass der Entwurf unwahre Aussagen enthält, scheidet die Festsetzung eines Zwangsgelds aus. Das Vollstreckungsgericht prüft diese Frage nicht im Detail. Es reicht aus, wenn der Arbeitgeber konkrete Umstände vorträgt, die eine mögliche Unwahrheit aufzeigen.
Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hat direkte Auswirkungen auf Ihre Praxis. Wenn Sie einen Vergleich mit einer Zeugnisregelung schließen, sollten Sie folgende Punkte beachten:
Erstens: Eine solche Regelung ist wirksam und durchsetzbar. Sie gibt Ihnen als Arbeitnehmer eine starke Position. Ihr Arbeitgeber kann sich nicht einfach weigern, das Zeugnis zu erstellen.
Zweitens: Ihr Entwurf muss wahrhaftig bleiben. Sie sollten keine Aussagen aufnehmen, die objektiv falsch sind oder Ihre Leistungen übertrieben darstellen. Sonst gibt Ihrem Arbeitgeber genau den Grund, den er braucht, um vom Entwurf abzuweichen.
Drittens: Bei Streitigkeiten über den Zeugnisinhalt führt oft kein Weg an einem neuen Gerichtsverfahren vorbei. Das Vollstreckungsverfahren dient nur der Durchsetzung klarer Ansprüche, nicht der inhaltlichen Auseinandersetzung über Wahrheit und Dichtung im Zeugnis.
Wichtiges Hinweis: Die Gestaltung von gerichtlichen Vergleichen und die Durchsetzung von Zeugnisansprüchen erfordern fachkundige Begleitung. Jeder Fall ist anders und birgt seine eigenen Fallstricke. Die Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr steht Ihnen bundesweit zur Seite, um Ihre Interessen wirksam und rechtssicher zu vertreten. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung zu Ihrem konkreten Anliegen.
Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts schafft Rechtssicherheit für eine in der Praxis bewährte Gestaltung von Vergleichen. Die Möglichkeit, einen Zeugnisentwurf vorzulegen, ist ein wertvolles Instrument für Arbeitnehmer. Sie ermöglicht eine aktive Mitgestaltung des eigenen beruflichen Rufes.
Gleichzeitig macht die Entscheidung deutlich, dass die Zeugniswahrheit das höchste Gut bleibt. Kein noch so gut gemeinter Vergleich kann den Arbeitgeber zwingen, Lügen zu verbreiten. Wer diese Balance versteht, kann seine Interessen effektiv durchsetzen und gleichzeitig gerichtliche Auseinandersetzungen vermeiden.
Ein gut formulierter Vergleich ist der beste Schutz für Ihre berufliche Zukunft. Lassen Sie sich bei der Gestaltung von Zeugnisregelungen und der Durchsetzung Ihrer Rechte von erfahrenen Fachleuten beraten. So vermeiden Sie unnötige Konflikte und sichern sich das Zeugnis, das Sie verdienen.
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