Arrest wegen Mißbrauch Vorsorgevollmacht
Oberlandesgericht Hamm 24 W 40/15
Vorinstanz:
Landgericht Dortmund, 6 O 424/15
Das OLG Hamm hat entschieden, dass ein Arrest gegen einen Neffen angeordnet werden kann, der eine Vorsorgevollmacht missbraucht,
um Gelder von dem Konto seiner Tante auf sein eigenes Konto zu überweisen.
Sachverhalt:
Die Antragstellerin war die Tochter und Alleinerbin der Erblasserin.
Der Antragsgegner, ein Neffe der Erblasserin, hatte von dieser eine Vorsorgevollmacht erhalten, die ihm die Verfügungsgewalt über ihr gesamtes Vermögen einräumte.
Nach dem Tod der Erblasserin stellte die Antragstellerin fest, dass der Antragsgegner in den Wochen vor und
nach dem Tod der Erblasserin insgesamt 135.000 € von deren Konto auf sein eigenes Konto überwiesen hatte.
Die Antragstellerin beantragte daraufhin den dinglichen Arrest in das Vermögen des Antragsgegners. Das Landgericht wies den Antrag zurück. Die Antragstellerin legte Beschwerde ein.
Entscheidungsgründe:
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand:
Arrestanspruch:
Arrestgrund:
Arrestanordnung:
Fazit:
Die Entscheidung des OLG Hamm zeigt, dass der Missbrauch einer Vorsorgevollmacht zu Arrestmaßnahmen führen kann.
Wer eine Vollmacht missbraucht, um sich selbst zu bereichern, muss mit der Beschlagnahme seines Vermögens rechnen.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
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Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.