Arrest wegen Mißbrauch Vorsorgevollmacht

Juli 21, 2017

Arrest wegen Mißbrauch Vorsorgevollmacht

Oberlandesgericht Hamm 24 W 40/15

Vorinstanz:
Landgericht Dortmund, 6 O 424/15

RA und Notar Krau

Das OLG Hamm hat entschieden, dass ein Arrest gegen einen Neffen angeordnet werden kann, der eine Vorsorgevollmacht missbraucht,

um Gelder von dem Konto seiner Tante auf sein eigenes Konto zu überweisen.

Sachverhalt:

Arrest wegen Mißbrauch Vorsorgevollmacht

Die Antragstellerin war die Tochter und Alleinerbin der Erblasserin.

Der Antragsgegner, ein Neffe der Erblasserin, hatte von dieser eine Vorsorgevollmacht erhalten, die ihm die Verfügungsgewalt über ihr gesamtes Vermögen einräumte.

Nach dem Tod der Erblasserin stellte die Antragstellerin fest, dass der Antragsgegner in den Wochen vor und

nach dem Tod der Erblasserin insgesamt 135.000 € von deren Konto auf sein eigenes Konto überwiesen hatte.

Die Antragstellerin beantragte daraufhin den dinglichen Arrest in das Vermögen des Antragsgegners. Das Landgericht wies den Antrag zurück. Die Antragstellerin legte Beschwerde ein.

Entscheidungsgründe:

  • Wiedereinsetzung in den vorigen Stand:

    • Der Antragstellerin wurde Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt, da sie die Frist zur Einlegung der Beschwerde ohne ihr Verschulden versäumt hatte.

Arrest wegen Mißbrauch Vorsorgevollmacht

  • Arrestanspruch:

    • Die Antragstellerin hatte einen Arrestanspruch glaubhaft gemacht.
    • Der Antragsgegner hatte die ihm erteilte Vollmacht missbraucht, indem er Gelder von dem Konto der Erblasserin auf sein eigenes Konto überwiesen hatte.
    • Dies stellte eine unerlaubte Handlung dar, die einen Schadensersatzanspruch der Antragstellerin begründete.
  • Arrestgrund:

    • Es lag auch ein Arrestgrund vor.
    • Die unerlaubte Handlung des Antragsgegners rechtfertigte die Annahme, dass er seine rechtsfeindliche Verhaltensweise fortsetzen würde, um den rechtswidrig erlangten Vermögensvorteil zu behalten.
    • Der Antragsgegner hatte auch nach dem Tod der Erblasserin weiterhin Gelder von ihrem Konto auf sein eigenes Konto überwiesen.
  • Arrestanordnung:

    • Der Arrest wurde in das bewegliche und unbewegliche Vermögen des Antragsgegners angeordnet.
    • Die Vollziehung des Arrests konnte durch Hinterlegung eines Betrags in Höhe von 137.611,93 € gehemmt werden.

Arrest wegen Mißbrauch Vorsorgevollmacht

Fazit:

Die Entscheidung des OLG Hamm zeigt, dass der Missbrauch einer Vorsorgevollmacht zu Arrestmaßnahmen führen kann.

Wer eine Vollmacht missbraucht, um sich selbst zu bereichern, muss mit der Beschlagnahme seines Vermögens rechnen.

 

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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