Auch Pri­vat­wald-Besitzer haften bei her­ab­fal­lenden Ästen

Mai 20, 2025

Auch Pri­vat­wald-Besitzer haften bei her­ab­fal­lenden Ästen

OLG Saarbrücken Urteil v. 9.11.2011, Az. 1 U 177/10

RA und Notar Krau

Guten Tag, liebe Waldfreunde!

Ein Waldspaziergang ist pure Erholung. Doch was, wenn ein Ast herabfällt und Sie verletzt? Wer haftet dann? Viele denken, das sei nur bei staatlichen Wäldern so.

Doch weit gefehlt! Auch private Waldbesitzer tragen Verantwortung.

Ast fällt, Kopf verletzt – Wer zahlt?

Stellen Sie sich vor, Sie spazieren durch einen privaten Wald. Plötzlich kracht ein Ast herunter. Sie werden verletzt. Ein solcher Fall landete vor Gericht.

Das Saarländische Oberlandesgericht (OLG) entschied: Die verletzte Spaziergängerin bekommt Schmerzensgeld und Schadensersatz.

Auch Pri­vat­wald-Besitzer haften bei her­ab­fal­lenden Ästen

Auch private Wälder brauchen Pflege

Das Urteil macht klar: Ein Waldbesitzer muss dafür sorgen, dass sein Wald sicher ist. Er weiß, dass Menschen seinen Wald nutzen.

Daher muss er offensichtliche Gefahren beseitigen. Dazu gehört auch, die Bäume regelmäßig zu prüfen. Er muss schauen, ob Äste morsch sind oder herunterfallen könnten.

Ihre Sicherheit im Wald ist wichtig!

Vernachlässigt der Waldbesitzer diese Pflicht, handelt er falsch. Er verletzt seine sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Das bedeutet, er hat nicht genug für Ihre Sicherheit getan.

Das Gericht hat dieses Urteil bewusst gefällt. Es ist von großer Bedeutung. Es zeigt, wie wichtig die Sicherheit in Wäldern ist. Selbst in privaten Wäldern.


Mit freundlichen Grüßen,

RA und Notar Krau

RA und Notar Krau

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