Auch Privatwald-Besitzer haften bei herabfallenden Ästen
OLG Saarbrücken Urteil v. 9.11.2011, Az. 1 U 177/10
RA und Notar Krau
Guten Tag, liebe Waldfreunde!
Ein Waldspaziergang ist pure Erholung. Doch was, wenn ein Ast herabfällt und Sie verletzt? Wer haftet dann? Viele denken, das sei nur bei staatlichen Wäldern so.
Doch weit gefehlt! Auch private Waldbesitzer tragen Verantwortung.
Stellen Sie sich vor, Sie spazieren durch einen privaten Wald. Plötzlich kracht ein Ast herunter. Sie werden verletzt. Ein solcher Fall landete vor Gericht.
Das Saarländische Oberlandesgericht (OLG) entschied: Die verletzte Spaziergängerin bekommt Schmerzensgeld und Schadensersatz.
Das Urteil macht klar: Ein Waldbesitzer muss dafür sorgen, dass sein Wald sicher ist. Er weiß, dass Menschen seinen Wald nutzen.
Daher muss er offensichtliche Gefahren beseitigen. Dazu gehört auch, die Bäume regelmäßig zu prüfen. Er muss schauen, ob Äste morsch sind oder herunterfallen könnten.
Vernachlässigt der Waldbesitzer diese Pflicht, handelt er falsch. Er verletzt seine sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Das bedeutet, er hat nicht genug für Ihre Sicherheit getan.
Das Gericht hat dieses Urteil bewusst gefällt. Es ist von großer Bedeutung. Es zeigt, wie wichtig die Sicherheit in Wäldern ist. Selbst in privaten Wäldern.
Mit freundlichen Grüßen,
RA und Notar Krau
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.