EuGH C ‑ 614/15

April 2, 2021

EuGH C ‑ 614/15

Rodica Popescu

Aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge

RA und Notar Krau

In der Rechtssache C-614/15 beschäftigte sich der Gerichtshof der Europäischen Union mit der Frage, ob die Verlängerung befristeter Arbeitsverträge

im öffentlichen Dienst durch sachliche Gründe gerechtfertigt ist.

Rodica Popescu, eine veterinärmedizinische Assistentin, arbeitete im Bereich der tiergesundheitlichen Kontrolle auf der Grundlage aufeinanderfolgender befristeter Verträge.

Diese Praxis wurde in Rumänien angewendet, um offene Stellen bis zum Abschluss von Auswahlverfahren zu besetzen.

Der Gerichtshof stellte fest, dass die Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge, die der Richtlinie 1999/70/EG anhängt,

auf alle befristet beschäftigten Arbeitnehmer anzuwenden ist, unabhängig davon, ob sie im öffentlichen oder privaten Sektor tätig sind.

EuGH C ‑ 614/15

Daher fällt auch eine veterinärmedizinische Assistentin im öffentlichen Dienst unter diese Vereinbarung.

Der Gerichtshof urteilte, dass eine nationale Regelung, die die Verlängerung befristeter Verträge allein aufgrund der nicht dauerhaften Natur der Kontrollaufgaben rechtfertigt, unzulässig ist.

Es müssen spezifische, tatsächliche Bedürfnisse vorliegen, die nicht auf Haushaltsüberlegungen basieren. Zudem reicht der alleinige

Verweis auf die laufende Durchführung von Auswahlverfahren nicht aus, um Missbrauch zu verhindern.

Es obliegt dem nationalen Gericht, zu prüfen, ob die Anwendung der Verträge missbräuchlich ist, indem sie systematisch ohne triftige Gründe verlängert werden .

Allgemein:

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) spielt eine wichtige Rolle im Arbeitsrecht, indem er die Auslegung und Anwendung des EU-Arbeitsrechts sicherstellt.

Hier sind einige seiner Aufgaben:

EuGH C ‑ 614/15

  • Auslegung von EU-Richtlinien: Der EuGH legt die Richtlinien des EU-Arbeitsrechts aus und gibt den nationalen Gerichten Leitlinien, wie sie diese Richtlinien in nationales Recht umsetzen sollen. Dies trägt dazu bei, dass das Arbeitsrecht in der gesamten EU einheitlich angewendet wird.
  • Sicherung der Einhaltung von EU-Recht: Der EuGH stellt sicher, dass die Mitgliedstaaten das EU-Arbeitsrecht in nationales Recht umsetzen und anwenden. Er kann auch feststellen, ob nationales Recht gegen EU-Recht verstößt.
  • Entwicklung von Grundsätzen des Arbeitsrechts: Durch seine Rechtsprechung hat der EuGH wichtige Grundsätze des Arbeitsrechts entwickelt, z. B. zum Schutz vor Diskriminierung, zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen und zur Wahrung der Arbeitnehmerrechte.
  • Vorabentscheidungsverfahren: Nationale Gerichte können dem EuGH Fragen zur Auslegung des EU-Arbeitsrechts vorlegen. Dies ermöglicht es dem EuGH, die Anwendung des EU-Arbeitsrechts in konkreten Fällen zu klären.

Beispiele für die Rolle des EuGH im Arbeitsrecht:

  • Urteil zur Arbeitszeitrichtlinie: Der EuGH hat entschieden, dass Bereitschaftszeiten im Krankenhaus als Arbeitszeit gelten.
  • Urteil zur Diskriminierung aufgrund des Geschlechts: Der EuGH hat entschieden, dass unterschiedliche Altersgrenzen für Männer und Frauen bei der betrieblichen Altersversorgung diskriminierend sind.
  • Urteil zur Teilzeitbeschäftigung: Der EuGH hat entschieden, dass Teilzeitbeschäftigte nicht schlechter behandelt werden dürfen als Vollzeitbeschäftigte.

Der EuGH trägt durch seine Rechtsprechung dazu bei, dass das Arbeitsrecht in der EU weiterentwickelt und an die sich ändernden Bedürfnisse der Arbeitswelt angepasst wird.

Er spielt eine wichtige Rolle bei der Sicherung fairer Arbeitsbedingungen und der Wahrung der Arbeitnehmerrechte in der EU.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

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