Aufgebot zur Ausschließung von Nachlassgläubigern – BGH IV ZB 37/15
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Beschluss vom 12. Oktober 2016 (Az.: IV ZB 37/15) entschieden,
dass eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Anmeldefrist im Aufgebotsverfahren zur Ausschließung von Nachlassgläubigern nicht möglich ist.
Der Fall:
Der Erbe eines verstorbenen Erblassers beantragte das Aufgebot zur Ausschließung von Nachlassgläubigern.
Das Amtsgericht forderte die Gläubiger auf, ihre Forderungen anzumelden.
Die Beteiligten zu 3 und 4, Eigentümer einer Mietwohnung des Erblassers, meldeten ihre Forderung erst nach Erlass des Ausschließungsbeschlusses an und beantragten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.
Die Entscheidung:
Der BGH wies die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 3 und 4 zurück. Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand sei im Aufgebotsverfahren nicht möglich.
Begründung:
Fazit:
Der Beschluss des BGH verdeutlicht die strengen Anforderungen an die Rechtzeitigkeit der Forderungsanmeldung im Aufgebotsverfahren.
Eine verspätete Anmeldung führt zum Ausschluss der Forderung.
Eine Wiedereinsetzung ist nicht möglich.
Gläubiger müssen daher ihre Forderungen unbedingt innerhalb der Anmeldefrist anmelden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.