aufgrund Konfusion erloschener Pflichtteilsanspruch bei Erbschaftsteuer keine Nachlassverbindlichkeit – Urteil BFH 5/2/2020 – II R 1/16
RA und Notar Krau
Das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 05.02.2020 befasst sich mit der Frage, ob ein Pflichtteilsanspruch, der zivilrechtlich aufgrund von Konfusion (Vereinigung von Recht und Verbindlichkeit in einer Person) erloschen ist, im Erbschaftsteuerrecht als Nachlassverbindlichkeit geltend gemacht werden kann, wenn er im Zeitpunkt der Geltendmachung verjährt war.
Der BFH entschied, dass dies nicht möglich ist.
Der Kläger und ursprüngliche Revisionskläger (Pflichtteilsberechtigter) verstarb während des Revisionsverfahrens. Seine Ehefrau wurde als Alleinerbin und Revisionsklägerin eingesetzt.
Das FA lehnte den Änderungsantrag ab. Der Einspruch und die Klage des Pflichtteilsberechtigten blieben erfolglos.
Das Finanzgericht (FG) argumentierte, dass im Erbschaftsteuerrecht zwar erloschene Rechtsverhältnisse als nicht erloschen gelten, dies jedoch nicht für verjährte Ansprüche gelte.
Der BFH wies die Revision als unbegründet zurück.
Das Urteil bestätigt, dass zivilrechtlich erloschene Pflichtteilsansprüche im Erbschaftsteuerrecht nur unter bestimmten Bedingungen berücksichtigt werden können.
Die Verjährung eines Pflichtteilsanspruchs schließt dessen Berücksichtigung als Nachlassverbindlichkeit aus, selbst wenn die Fiktion des § 10 Abs. 3 ErbStG grundsätzlich erloschene Verhältnisse als nicht erloschen betrachtet.
Der BFH stellte klar, dass es keine steuerrechtlichen Folgen gibt, wenn der Pflichtteilsanspruch im Zeitpunkt der Geltendmachung bereits verjährt war.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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