Aufhebung Testamentsvollstreckung – Einziehung Zeugnis – OLG Düsseldorf 3 Wx 44/20

September 6, 2020

Aufhebung Testamentsvollstreckung – Einziehung Zeugnis – OLG Düsseldorf 3 Wx 44/20

Der Fall vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf 3 Wx 44/20 befasst sich mit der Frage, ob die Testamentsvollstreckung durch Einziehung des Testamentsvollstreckerzeugnisses aufgehoben werden kann.

Die Beteiligten zu 1 und 2, Enkel des Erblassers, beantragten die Aufhebung der Testamentsvollstreckung, da sie der Ansicht waren, die Vollstreckung sei bereits beendet.

Laut dem Testament des Erblassers aus dem Jahr 2002 sollte die Testamentsvollstreckung enden, sobald das jüngste Enkelkind das 25. Lebensjahr erreicht habe.

Die Beteiligten argumentierten, dass die Beteiligte zu 1 bereits an ihrem 24. Geburtstag das 25. Lebensjahr erreicht habe und daher die Vollstreckung beendet sei.

Das Nachlassgericht wies den Antrag zurück und stellte fest, dass die Testamentsvollstreckung erst am 25. Geburtstag der Beteiligten zu 1 endet.

Diese Entscheidung wurde vom OLG Düsseldorf bestätigt.

Das Gericht stellte klar, dass im allgemeinen Sprachgebrauch das „Erreichen eines Lebensjahres“ als „Vollendung“ des entsprechenden Lebensjahres zu verstehen sei.

Aufhebung Testamentsvollstreckung – Einziehung Zeugnis – OLG Düsseldorf 3 Wx 44/20

Somit ende die Testamentsvollstreckung erst am 25. Geburtstag und nicht bereits am 24. Geburtstag der Beteiligten zu 1.

Der Notar, der das Testament beurkundete, bestätigte zudem, dass der Erblasser den Zeitpunkt der Beendigung der Testamentsvollstreckung in diesem Sinne verstanden habe.

Unterschiede in den Formulierungen des Testaments von 1997, das die Vollstreckung an das 30. Lebensjahr koppelt, beeinflussen diese Auslegung nicht,

da im allgemeinen Sprachgebrauch das Erreichen eines Lebensjahres regelmäßig mit seiner Vollendung gleichgesetzt werde.

Da die Testamentsvollstreckung somit nicht durch Zeitablauf beendet war, war eine förmliche Einziehung des Testamentsvollstreckerzeugnisses nicht erforderlich.

Der Antrag auf Aufhebung der Testamentsvollstreckung wurde daher zurückgewiesen, und die Kosten des Verfahrens wurden den Beteiligten zu 1 und 2 auferlegt.

Eine Rechtsbeschwerde wurde nicht zugelassen, da die Entscheidung auf einer Einzelfallwürdigung basierte.

Inhaltsverzeichnis RA und Notar Krau

Aufhebung Testamentsvollstreckung – Einziehung Zeugnis – OLG Düsseldorf 3 Wx 44/20

  1. Einleitung
    • Hintergrund und Bedeutung des Falles
    • Überblick über den Fall OLG Düsseldorf 3 Wx 44/20
  2. Tenor
    • Zurückweisung der Beschwerde
    • Kostenentscheidung
    • Festsetzung des Geschäftswerts
  3. Sachverhalt
    • Beschreibung der Beteiligten
      • Beteiligte zu 1 (Enkelin) und Beteiligte zu 2 (Enkel) des Erblassers
    • Testamente des Erblassers
      • Testament vom 28. Juli 1997
      • Testament vom 26. Juni 2002
    • Anordnung der Testamentsvollstreckung und Bestimmung des Testamentsvollstreckers
  4. Verfahren vor dem Nachlassgericht
    • Antrag der Beteiligten zu 1 und 2 auf Aufhebung der Testamentsvollstreckung
    • Entscheidung des Nachlassgerichts vom 29. Januar 2020
    • Nichtabhilfe durch das Nachlassgericht
  5. Beschwerde der Beteiligten zu 1 und 2
    • Begründung der Beschwerde
    • Argumentation zur Auslegung des Testaments
    • Vorlage der Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf
  6. Erwägungen des OLG Düsseldorf
    • Zulässigkeit der Beschwerde
    • Auslegung des Antrags auf Einziehung des Testamentsvollstreckerzeugnisses
    • Prüfung der Beendigung der Testamentsvollstreckung durch Zeitablauf
  7. Prüfung der Testamentsvollstreckung
    • Auslegung der Testamentsbestimmungen
    • Bedeutung des 25. Lebensjahres der Beteiligten zu 1
    • Stellungnahme des beurkundenden Notars
  8. Bewertung der Nachweise
    • Unterschiede in den Formulierungen der Testamente
    • Berücksichtigung der üblichen Praxis bei Altersgrenzen
    • Bestätigung der Entscheidung des Nachlassgerichts
  9. Schlussfolgerung und Urteil
    • Bestätigung der Entscheidung des Nachlassgerichts
    • Keine vorzeitige Beendigung der Testamentsvollstreckung
    • Keine Zulassung der Rechtsbeschwerde
  10. Rechtliche Würdigung
    • Erläuterung der §§ 2361, 2362, 2368 BGB
    • Bedeutung des Urteils für die Praxis der Testamentsvollstreckung
    • Implikationen für zukünftige Fälle
  11. Anlagen
    • Auszüge aus relevanten Gesetzestexten
    • Vollständiger Beschluss des OLG Düsseldorf 3 Wx 44/20
    • Schriftsätze der Beteiligten
RA und Notar Krau

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