Auflassung in gerichtlichem Vergleich
OLG Hamm 15 W 136/15
RA und Notar Krau
In diesem Fall (OLG Hamm, Beschluss vom 14.07.2015) ging es um die Frage, ob ein gerichtlicher Vergleich zur Auflassung eines Miteigentumsanteils geeignet ist,
eine Eigentumsumschreibung im Grundbuch zu bewirken.
Die Beteiligten waren Miteigentümer eines Grundstücks.
Sie schlossen einen gerichtlichen Vergleich, der die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft zum Gegenstand hatte.
In dem Vergleich wurde unter anderem geregelt, dass der Beteiligte zu 3 den Miteigentumsanteil „erhält“.
Der Beteiligte zu 3 beantragte daraufhin die Eigentumsumschreibung im Grundbuch.
Das Grundbuchamt lehnte dies ab, da der Vergleich keine eindeutige Auflassungserklärung enthielt.
Die hiergegen gerichtete Beschwerde blieb erfolglos.
Kernaussagen des Gerichts:
Fazit:
Der Beschluss des OLG Hamm verdeutlicht, dass im Grundbuchverkehr eindeutige und klare Erklärungen erforderlich sind.
Enthält ein gerichtlicher Vergleich unklare Formulierungen, kann das Grundbuchamt die Eigentumsumschreibung nicht vornehmen.
Wichtige Punkte aus dem Beschluss:
Relevanz für die Praxis:
Der Beschluss ist für die Praxis von großer Bedeutung, da er die Anforderungen an die Formulierung von gerichtlichen Vergleichen
im Zusammenhang mit der Auflassung von Grundstücken verdeutlicht.
Er zeigt auf, dass unklare Formulierungen zu Problemen im Grundbuchverfahren führen können.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.