Aufnahme durch Insolvenz unterbrochenen Rechtsstreits über Insolvenzforderung
Zusammenfassung des BGH-Urteils vom 23.07.2024 – II ZR 222/22
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 23. Juli 2024 entschieden, dass die Aufnahme eines durch ein Insolvenzverfahren unterbrochenen Rechtsstreits
über eine Insolvenzforderung die wirksame Anmeldung der Forderung voraussetzt.
Dies gilt sowohl für die Beseitigung eines Schuldnerwiderspruchs als auch für die Verfolgung der Forderung.
Hintergrund
Die Klägerin hatte gegen die Beklagte als Erbin des Geschäftsführers mehrerer Vertriebsgesellschaften der „P.-Gruppe“ Schadensersatzansprüche geltend gemacht.
Der Erblasser war für die Vertriebsgesellschaften tätig, die im Rahmen eines sogenannten Schneeballsystems Anlegergelder für den Kauf von Seefrachtcontainern eingesammelt hatten.
Nach dem Zusammenbruch des Systems wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Vertriebsgesellschaften und den Nachlass des Erblassers eröffnet.
Die Klägerin meldete ihre Forderungen im Insolvenzverfahren an.
Entscheidung des BGH
Der BGH hob das Urteil des Oberlandesgerichts auf, das den Rechtsstreit trotz der Insolvenz des Erblassers fortgesetzt hatte.
Der BGH stellte klar, dass die Aufnahme eines unterbrochenen Rechtsstreits gemäß § 240 ZPO in Verbindung mit den Vorschriften der Insolvenzordnung (InsO)
zwingend eine wirksame Forderungsanmeldung voraussetzt.
Die wesentlichen Punkte des Urteils sind:
Bedeutung für die Praxis
Das Urteil des BGH hat weitreichende Bedeutung für die Praxis.
Es stellt klar, dass die Aufnahme eines unterbrochenen Rechtsstreits im Insolvenzverfahren zwingend eine wirksame Forderungsanmeldung voraussetzt.
Gläubiger müssen daher bei der Anmeldung ihrer Forderungen im Insolvenzverfahren die formellen Anforderungen des § 174 InsO genau beachten,
um ihre Rechte im aufgenommenen Rechtsstreit nicht zu verlieren.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.