Aufrechnung Darlehensforderung gegen Pflichtteilsanspruch
In dem Fall Oberlandesgericht Hamm, 10 U 62/16, geht es um einen Rechtsstreit zwischen Geschwistern,
bei dem der Kläger seinen Pflichtteilsanspruch aus dem Nachlass der verstorbenen Mutter geltend macht.
Die Mutter hatte die Beklagte, die Schwester des Klägers, zur Alleinerbin bestimmt.
Der Kläger fordert einen Pflichtteil von 36.183,37 Euro.
Der Hintergrund des Falls umfasst finanzielle Transaktionen zwischen den Eltern und dem Kläger,
insbesondere ein Darlehen über 100.000 DM, das die Eltern dem Kläger zur Ablösung seiner Schulden gewährten.
Dieses Darlehen war im Nachlass nicht zurückgezahlt und wurde im Testament der Mutter als zu verrechnende Forderung gegen den Pflichtteilsanspruch des Klägers berücksichtigt.
Das Landgericht Bielefeld wies die Klage ab, da die Forderung der Beklagten aus dem Darlehen den Pflichtteilsanspruch des Klägers überstieg.
Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte diese Entscheidung.
Es urteilte, dass der Pflichtteilsanspruch des Klägers in Höhe von 44.644,55 Euro durch die Aufrechnung mit der Darlehensforderung von 48.572,73 Euro erloschen sei.
Der Kläger argumentierte, das Darlehen sei nicht tatsächlich gewollt oder nur zum Schein abgeschlossen worden.
Zudem habe er geltend gemacht, dass die Vereinbarung unter Druck zustande gekommen sei und die Unterschrift des Vaters auf einem weiteren Darlehensvertrag gefälscht sei.
Diese Behauptungen konnten jedoch nicht bewiesen werden.
Das Gericht entschied, dass die Beklagte die Darlehensforderung zu Recht gegen den Pflichtteilsanspruch aufrechnen konnte,
wodurch der Anspruch des Klägers vollständig erloschen war.
Die Berufung des Klägers wurde zurückgewiesen, und das Urteil des Landgerichts Bielefeld blieb bestehen.
Die Revision wurde nicht zugelassen, da keine grundsätzliche Bedeutung oder Erfordernis zur Fortbildung des Rechts bestand.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.