Aufteilung Gesamtkaufpreis auf Grund und Boden – Bewertungsmethode – BFH IX B 144/16

Januar 12, 2018

Aufteilung Gesamtkaufpreis auf Grund und Boden – Bewertungsmethode – BFH IX B 144/16

RA und Notar Krau

Der Bundesfinanzhof (BFH) bestätigte in diesem Beschluss die Rechtsprechung zur Aufteilung des Gesamtkaufpreises einer Immobilie auf Grund und Boden sowie Gebäude.

Die Wahl der Bewertungsmethode (Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren) ist dabei eine Frage des Einzelfalls und muss vom Finanzgericht (FG) begründet werden.

Hintergrund:

Die Kläger hatten zwei gemischt genutzte Mehrfamilienhäuser erworben und stritten mit dem Finanzamt über die Aufteilung des Gesamtkaufpreises für die Berechnung der Abschreibung.

Das FG Köln hatte das Ertragswertverfahren als angemessene Bewertungsmethode angewendet.

Die Kläger legten Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ein.

Aufteilung Gesamtkaufpreis auf Grund und Boden – Bewertungsmethode – BFH IX B 144/16

Entscheidung des Gerichts:

Der BFH wies die Beschwerde zurück.

1. Keine grundsätzliche Bedeutung:

Die Kläger hatten die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache nicht ausreichend dargelegt.

2. Keine Abweichung von der BFH-Rechtsprechung:

Das FG war nicht von der Rechtsprechung des BFH abgewichen.

Bei der Aufteilung des Gesamtkaufpreises sind zunächst Boden- und Gebäudewert gesondert zu ermitteln.

Die Wahl des Wertermittlungsverfahrens richtet sich nach den Gegebenheiten des Einzelfalls.

3. Kein Verfahrensfehler:

Die Kläger hatten auch keinen Verfahrensfehler in Gestalt der Verletzung der Sachaufklärungspflicht ausreichend dargelegt.

Aufteilung Gesamtkaufpreis auf Grund und Boden – Bewertungsmethode – BFH IX B 144/16

Sie hatten im Verfahren vor dem FG keine entsprechenden Rügen erhoben.

4. Einzelfallbezogene Entscheidung des FG:

Der BFH betonte, dass das FG die Grundsätze der höchstrichterlichen Rechtsprechung beachtet und die Wahl des Ertragswertverfahrens ausreichend begründet hatte.

5. Rechtsgrundlagen:

Der Beschluss bezog sich auf folgende Rechtsgrundlagen:

  • § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO (grundsätzliche Bedeutung)
  • § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO (Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung)
  • § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO (Verfahrensfehler)
  • § 76 Abs. 1 Satz 1 FGO (Sachaufklärungspflicht)
  • § 295 ZPO (verzichtsbare Verfahrensmängel)

Fazit:

Der BFH bekräftigte mit diesem Beschluss die Bedeutung einer einzelfallbezogenen Entscheidung bei der Wahl der Bewertungsmethode zur Aufteilung des Gesamtkaufpreises einer Immobilie.

Aufteilung Gesamtkaufpreis auf Grund und Boden – Bewertungsmethode – BFH IX B 144/16

Die Entscheidung des FG Köln, das Ertragswertverfahren anzuwenden, wurde bestätigt.

Zusätzliche Informationen:

  • Der BFH wies darauf hin, dass bei selbstgenutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen und Mehrfamilienhäusern grundsätzlich das Sachwertverfahren angebracht ist.
  • Bei gemischt genutzten Mietgrundstücken kann ausnahmsweise das Ertragswertverfahren angewendet werden, wenn es zu einem zutreffenderen Wert führt.
  • Die Wahl des Wertermittlungsverfahrens muss vom FG begründet werden.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

Decorative judgement scale and gavel placed on desk in light lawyer office against window

OLG München 2 UF 1201/23 e zum Elternunterhalt

November 1, 2024
Zusammenfassung des Beschlusses des OLG München vom 06.03.2024 – 2 UF 1201/23 e zum ElternunterhaltRA und Notar KrauSachverhalt:Der Be…
blue and red airplane on sky

BGH X ZR 136/23 – Rechte von Fluggästen

November 1, 2024
BGH X ZR 136/23 – Rechte von FluggästenRA und Notar KrauDer Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 24. September 2024 entschiede…
taxes, tax office, tax return

BFH Urteil vom 8.8.2024 – IV R 1/20 – unentgeltliche Übertragung eines verpachteten Gewerbebetriebs

Oktober 29, 2024
BFH Urteil vom 8.8.2024 – IV R 1/20 – unentgeltliche Übertragung eines verpachteten GewerbebetriebsRA und Notar KrauDieses Urteil des …