Aufteilung Gesamtkaufpreis auf Grund und Boden – Bewertungsmethode – BFH IX B 144/16
Der Bundesfinanzhof (BFH) bestätigte in diesem Beschluss die Rechtsprechung zur Aufteilung des Gesamtkaufpreises einer Immobilie auf Grund und Boden sowie Gebäude.
Die Wahl der Bewertungsmethode (Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren) ist dabei eine Frage des Einzelfalls und muss vom Finanzgericht (FG) begründet werden.
Hintergrund:
Die Kläger hatten zwei gemischt genutzte Mehrfamilienhäuser erworben und stritten mit dem Finanzamt über die Aufteilung des Gesamtkaufpreises für die Berechnung der Abschreibung.
Das FG Köln hatte das Ertragswertverfahren als angemessene Bewertungsmethode angewendet.
Die Kläger legten Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ein.
Entscheidung des Gerichts:
Der BFH wies die Beschwerde zurück.
1. Keine grundsätzliche Bedeutung:
Die Kläger hatten die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache nicht ausreichend dargelegt.
2. Keine Abweichung von der BFH-Rechtsprechung:
Das FG war nicht von der Rechtsprechung des BFH abgewichen.
Bei der Aufteilung des Gesamtkaufpreises sind zunächst Boden- und Gebäudewert gesondert zu ermitteln.
Die Wahl des Wertermittlungsverfahrens richtet sich nach den Gegebenheiten des Einzelfalls.
3. Kein Verfahrensfehler:
Die Kläger hatten auch keinen Verfahrensfehler in Gestalt der Verletzung der Sachaufklärungspflicht ausreichend dargelegt.
Sie hatten im Verfahren vor dem FG keine entsprechenden Rügen erhoben.
4. Einzelfallbezogene Entscheidung des FG:
Der BFH betonte, dass das FG die Grundsätze der höchstrichterlichen Rechtsprechung beachtet und die Wahl des Ertragswertverfahrens ausreichend begründet hatte.
5. Rechtsgrundlagen:
Der Beschluss bezog sich auf folgende Rechtsgrundlagen:
Fazit:
Der BFH bekräftigte mit diesem Beschluss die Bedeutung einer einzelfallbezogenen Entscheidung bei der Wahl der Bewertungsmethode zur Aufteilung des Gesamtkaufpreises einer Immobilie.
Die Entscheidung des FG Köln, das Ertragswertverfahren anzuwenden, wurde bestätigt.
Zusätzliche Informationen:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.