Auftrag – Verteilung der Beweislast bei einer Verpflichtung zur Rechnungslegung
OLG Hamm I-5 U 20/12
Das Oberlandesgericht Hamm befasst sich in seinem Beschluss mit der Frage der Beweislastverteilung im Auftragsrecht,
insbesondere bei der Verpflichtung zur Rechnungslegung.
Sachverhalt:
Ein Sohn hatte die finanziellen Angelegenheiten seiner Mutter über mehrere Jahre aufgrund einer Vollmacht geregelt.
Nach Einrichtung einer Betreuung für die Mutter durch den Bruder kam es zum Streit über die Verwendung der Gelder.
Der Bruder verlangte als Betreuer Rechenschaft und Zahlung.
Entscheidung des Gerichts:
Das OLG Hamm wies die Berufung des Bruders zurück und bestätigte die erstinstanzliche Klageabweisung.
Begründung:
Rechtliche Bedeutung:
Der Beschluss verdeutlicht die Grenzen der Beweislastumkehr im Auftragsrecht.
Werden Ansprüche auf Rechnungslegung über Jahre nicht geltend gemacht, kann dies dazu führen, dass der Auftraggeber die Beweislast für Pflichtverletzungen des Beauftragten tragen muss.
Zusammenfassend lässt sich sagen:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.