Auseinandersetzung Nachlass Teilungsplan Teilungsreife
OLG Koblenz 3 U 1142/13
Nachlassverfahren:
Voraussetzungen eines von einem Miterben geltend gemachten Auseinandersetzungsanspruchs
Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat in seinem Urteil vom 14.01.2014 entschieden, dass ein Miterbe,
der die Auseinandersetzung des Nachlasses verlangt, einen Teilungsplan vorlegen muss und dass die Teilungsreife Voraussetzung für den Anspruch auf Auseinandersetzung ist.
Sachverhalt:
Der Kläger und die Beklagte sind Miterben nach ihrem verstorbenen Vater.
Der Kläger verlangt die Auseinandersetzung des Nachlasses, zu dem ein Depot und ein Girokonto gehören.
Die Beklagte wendet ein, dass noch keine Teilungsreife vorliege, da noch persönliche Gegenstände des Erblassers vorhanden seien und Ausgleichsansprüche nicht geklärt seien.
Das Landgericht wies die Klage ab, da der Kläger keinen Teilungsplan vorgelegt hatte und die Teilungsreife nicht gegeben war.
Der Kläger legte Berufung ein und legte im Berufungsverfahren einen Teilungsplan vor.
Außerdem verzichteten die Miterben auf Ausgleichsansprüche und erteilten die erforderliche Auskunft.
Entscheidungsgründe:
Tenor:
Das OLG Koblenz änderte das Urteil des Landgerichts ab und verurteilte die Beklagte, der Auflösung des Depots und des Girokontos zuzustimmen.
Kernaussagen:
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