Ausführung der Schenkung bei aufschiebend bedingter Übertragung eines Kommanditanteils

Mai 17, 2025

Ausführung der Schenkung bei aufschiebend bedingter Übertragung eines Kommanditanteils

Bundesfinanzhof Beschluss vom 28. Juli 2015, II B 145/14

RA und Notar Krau

Sehr geehrte Damen und Herren,

heute möchten wir Ihnen einen komplexen Fall aus dem Steuerrecht verständlich machen.

Es geht um eine Schenkung und wann diese steuerlich relevant wird.

Was bedeutet eine Schenkung mit „aufgeschobener Bedingung“?

Stellen Sie sich vor, jemand möchte Ihnen einen Teil einer Firma (Kommanditanteil) schenken.

Diese Schenkung soll aber erst wirksam werden, wenn Ihr Name offiziell im Handelsregister steht.

Das ist wie ein Geschenk, das Sie erst bekommen, wenn eine bestimmte Sache passiert ist – die Eintragung im Register. Juristen nennen das eine „aufschiebende Bedingung“.

Wann wird die Schenkung steuerlich wichtig?

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich mit folgendem Fall beschäftigt: Wann muss eine solche Schenkung versteuert werden?

Das Finanzgericht Münster hatte zuvor entschieden. Der BFH bestätigte aber, dass die Schenkungsteuer erst anfällt, wenn die Bedingung eintritt.

Also erst, wenn Sie tatsächlich als Teilhaber im Handelsregister eingetragen sind. Vorher spielt die Schenkung für die Steuer keine Rolle.

Ausführung der Schenkung bei aufschiebend bedingter Übertragung eines Kommanditanteils

Warum ist das so?

Das Gesetz sagt, dass bei einer Schenkung unter einer solchen Bedingung die Steuer erst mit dem Eintreten der Bedingung entsteht.

Im Klartext: Solange Sie nicht offiziell im Handelsregister stehen, gilt die Schenkung steuerlich noch nicht als vollzogen.

Eine Ausnahme für Grundstücke?

Vielleicht denken Sie jetzt an eine Grundstücksschenkung. Da ist es oft so, dass die Steuer schon fällig wird, wenn die wichtigen Dokumente beim Notar unterschrieben sind.

Aber der BFH hat klargestellt:

Diese Ausnahme gilt nicht für Firmenanteile. Denn bei einem Firmenanteil ist die Eintragung im Handelsregister ein wichtiger Schritt, der die tatsächliche Übertragung erst komplett macht.

Fazit des BFH

Der BFH hat entschieden, dass die Schenkung eines Kommanditanteils mit aufgeschobener Bedingung erst dann für die Schenkungsteuer relevant wird, wenn die Eintragung im Handelsregister erfolgt ist.

Diese klare Regelung hilft, Missverständnisse zu vermeiden.

Bei Fragen rund um Schenkungen und Steuern stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Team von RA und Notar Krau

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

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Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

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