Ausführung der Schenkung bei aufschiebend bedingter Übertragung eines Kommanditanteils

Mai 17, 2025

Ausführung der Schenkung bei aufschiebend bedingter Übertragung eines Kommanditanteils

Bundesfinanzhof Beschluss vom 28. Juli 2015, II B 145/14

RA und Notar Krau

Sehr geehrte Damen und Herren,

heute möchten wir Ihnen einen komplexen Fall aus dem Steuerrecht verständlich machen.

Es geht um eine Schenkung und wann diese steuerlich relevant wird.

Was bedeutet eine Schenkung mit „aufgeschobener Bedingung“?

Stellen Sie sich vor, jemand möchte Ihnen einen Teil einer Firma (Kommanditanteil) schenken.

Diese Schenkung soll aber erst wirksam werden, wenn Ihr Name offiziell im Handelsregister steht.

Das ist wie ein Geschenk, das Sie erst bekommen, wenn eine bestimmte Sache passiert ist – die Eintragung im Register. Juristen nennen das eine „aufschiebende Bedingung“.

Wann wird die Schenkung steuerlich wichtig?

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich mit folgendem Fall beschäftigt: Wann muss eine solche Schenkung versteuert werden?

Das Finanzgericht Münster hatte zuvor entschieden. Der BFH bestätigte aber, dass die Schenkungsteuer erst anfällt, wenn die Bedingung eintritt.

Also erst, wenn Sie tatsächlich als Teilhaber im Handelsregister eingetragen sind. Vorher spielt die Schenkung für die Steuer keine Rolle.

Ausführung der Schenkung bei aufschiebend bedingter Übertragung eines Kommanditanteils

Warum ist das so?

Das Gesetz sagt, dass bei einer Schenkung unter einer solchen Bedingung die Steuer erst mit dem Eintreten der Bedingung entsteht.

Im Klartext: Solange Sie nicht offiziell im Handelsregister stehen, gilt die Schenkung steuerlich noch nicht als vollzogen.

Eine Ausnahme für Grundstücke?

Vielleicht denken Sie jetzt an eine Grundstücksschenkung. Da ist es oft so, dass die Steuer schon fällig wird, wenn die wichtigen Dokumente beim Notar unterschrieben sind.

Aber der BFH hat klargestellt:

Diese Ausnahme gilt nicht für Firmenanteile. Denn bei einem Firmenanteil ist die Eintragung im Handelsregister ein wichtiger Schritt, der die tatsächliche Übertragung erst komplett macht.

Fazit des BFH

Der BFH hat entschieden, dass die Schenkung eines Kommanditanteils mit aufgeschobener Bedingung erst dann für die Schenkungsteuer relevant wird, wenn die Eintragung im Handelsregister erfolgt ist.

Diese klare Regelung hilft, Missverständnisse zu vermeiden.

Bei Fragen rund um Schenkungen und Steuern stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Team von RA und Notar Krau

RA und Notar Krau

Dieser Beitrag wurde von Anwalts- und Notarkanzlei Krau aus Hohenahr im Lahn-Dill-Kreis erstellt. Die Kanzlei berät Mandantinnen und Mandanten in Mittelhessen, insbesondere in der Region Wetzlar, Gießen und Marburg.

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