Ausführungszeitpunkt der Schenkung von Gesellschaftsanteilen
Bundesfinanzhof Urteil vom 01. September 2021, II R 8/19
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
heute möchten wir Ihnen einen komplexen Fall des Bundesfinanzhofs (BFH) näherbringen.
Es geht um die Frage, wann genau eine Schenkung von Gesellschaftsanteilen steuerlich wirksam wird.
Dieser Punkt ist wichtig, um den richtigen Zeitpunkt für die Bewertung und Besteuerung einer solchen Übertragung festzulegen.
Ihr Notar und Rechtsanwalt Krau erklärt Ihnen die Hintergründe verständlich.
Stellen Sie sich vor, jemand schenkt Ihnen einen Anteil an einer Firma.
Juristisch gesehen ist die Schenkung dann vollzogen, wenn Sie die damit verbundenen Rechte als neuer Gesellschafter ausüben können.
Bei Personengesellschaften ist das der Moment, in dem Sie zivilrechtlich Mitglied der Gesellschaft werden.
Ob Sie steuerlich schon als Mitunternehmer gelten, spielt für den Zeitpunkt der Schenkung keine Rolle.
Wenn Bedingungen im Spiel sind
Ein Beispiel: Die Übertragung eines Kommanditanteils soll erst wirksam werden, wenn Ihr Name im Handelsregister steht.
In diesem Fall ist die Schenkung steuerlich erst dann relevant, wenn diese Bedingung eintritt – also mit der Eintragung im Handelsregister.
Für die Berechnung der Schenkungssteuer ist der Zeitpunkt entscheidend, an dem die Schenkung ausgeführt wird.
An diesem Tag wird der Wert des geschenkten Anteils festgestellt. Bei einer Schenkung unter einer aufschiebenden Bedingung ist dieser Stichtag der Tag, an dem die Bedingung erfüllt wird.
Im vorliegenden Fall ging es um die Schenkung von Anteilen an einer GmbH & Co. KG.
Die Übertragung der Kommanditanteile war an die Eintragung ins Handelsregister gebunden.
Das Finanzamt hatte den Zeitpunkt der Schenkung jedoch fälschlicherweise auf das Datum des notariellen Vertrags festgelegt.
Der BFH hat nun entschieden, dass das Finanzgericht diesen Fehler korrigieren muss.
Es muss prüfen, wann genau die Eintragung im Handelsregister erfolgt ist. Erst dieser Zeitpunkt ist maßgeblich für die Schenkungssteuer.
Zudem muss der Wert der Gesellschaftsanteile zum korrekten Zeitpunkt neu bewertet werden.
Bei der Schenkung von Gesellschaftsanteilen ist der Zeitpunkt des Übergangs der Mitgliedschaftsrechte entscheidend.
Sind Bedingungen an die Schenkung geknüpft, zählt der Zeitpunkt des Bedingungseintritts.
Die Bewertung der geschenkten Anteile muss zum Zeitpunkt der Ausführung der Schenkung erfolgen.
Wir hoffen, wir konnten Ihnen diesen komplexen Sachverhalt verständlich näherbringen. Bei Fragen zur Schenkungsteuer stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Notar und Rechtsanwalt Krau
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