Ausgleichsanspruch des Gesamtschuldners
Wenn mehrere Personen für denselben Schaden verantwortlich sind, nennt man das eine Gesamtschuld. Das Gesetz sieht hierbei eine Besonderheit vor: Der Gläubiger (das Opfer oder der Vertragspartner) kann sich aussuchen, von wem er das Geld verlangt. Er darf die volle Summe von jedem Einzelnen fordern, auch wenn dieser nur einen kleinen Teil des Schadens verursacht hat.
Das führt oft zu einer unfairen Situation. Wer zuerst zur Kasse gebeten wird, trägt das volle finanzielle Risiko. Es kann Jahre dauern, bis man sich das Geld von den anderen Beteiligten zurückholen kann. In dieser Zeit droht im schlimmsten Fall der finanzielle Ruin. Zudem besteht die Gefahr, dass die anderen Schuldner später pleite sind und man auf den Kosten sitzen bleibt.
Damit ein Schuldner nicht auf den Kosten sitzen bleibt, gibt es das Recht auf Innenregress. Das bedeutet, dass die Schuldner untereinander klären müssen, wer welchen Anteil trägt.
Es gibt im Grunde zwei Arten, wie man Geld von den Mitverantwortlichen zurückbekommt:
Solange der Gläubiger noch kein Geld erhalten hat, ist dieser Anspruch ein Mitwirkungsanspruch. Das heißt: Die anderen Schuldner müssen dabei helfen, den Gläubiger zu befriedigen. Sobald einer bezahlt hat, wandelt sich dieser Anspruch automatisch in einen Anspruch auf Geldzahlung um.
Wer vom Gläubiger verklagt wird, sollte nicht warten, bis das Verfahren zu Ende ist. Es ist klug, die Mitverantwortlichen so früh wie möglich selbst gerichtlich in die Pflicht zu nehmen.
Die sicherste Methode ist die Klage auf Freistellung. Hierbei verlangt man vom Gericht die Feststellung, dass der andere Schuldner einen bestimmten Teil der Last übernehmen muss. Das Ziel ist, dass der andere Schuldner seinen Anteil direkt an den Gläubiger zahlt oder dem klagenden Schuldner die Mittel dafür bereitstellt.
Ein großer Vorteil: Wenn man gewinnt, kann man im Rahmen der Zwangsvollstreckung eine Vorschusszahlung verlangen. So erhält man Geld von dem Mitverantwortlichen, noch bevor man selbst die volle Summe an den ursprünglichen Gläubiger gezahlt hat. Das mindert den finanziellen Druck erheblich.
Manchmal verklagen Schuldner ihre Mitstreiter direkt auf Zahlung, obwohl sie selbst noch gar nichts an den Gläubiger geleistet haben. Eigentlich wäre das rechtlich falsch. Gerichte sind jedoch dazu angehalten, solche Klagen im Sinne des Klägers auszulegen. Oft wird ein falscher Zahlungsantrag dann wie ein korrekter Freistellungsantrag behandelt. Dennoch ist es besser, von Anfang an den richtigen Antrag zu stellen, um Zeit und Kosten zu sparen.
Oft schlagen Gerichte vor, den Prozess zwischen den Schuldnern zu stoppen, bis der große Prozess mit dem Gläubiger entschieden ist. Das nennt man Aussetzung. Doch das ist für den in Anspruch genommenen Schuldner oft gefährlich.
Wird das Verfahren gestoppt, verliert der Schuldner wertvolle Zeit. Er kann dann keine Vorschusszahlungen von seinen Mitstreitern erzwingen. Er muss die gesamte Summe allein vorstrecken und trägt jahrelang das Risiko, dass die anderen Beteiligten in der Zwischenzeit zahlungsunfähig werden.
Gerichte müssen eigentlich dafür sorgen, dass Verfahren zügig abgeschlossen werden. Besonders bei hohen Summen ist es wichtig, dass der Schuldner schnell Klarheit bekommt. Ein Stopp des Verfahrens sollte daher die absolute Ausnahme sein. Ein Schuldner hat ein Recht darauf, seinen Regressanspruch parallel zum Hauptprozess durchzusetzen.
Wer als Gesamtschuldner in der Schusslinie steht, sollte aktiv werden. Warten Sie nicht, bis Sie die volle Summe bezahlt haben.