Ausgleichung und Anrechnung von Zuwendungen auf den Pflichtteil
Anrechnung von Vorempfängen – Testamentsauslegung
BGH IV ZR 3/74
Dieses Urteil des Bundesgerichtshofs befasst sich mit der Frage, wie Zuwendungen an Pflichtteilsberechtigte bei der Berechnung des Pflichtteils zu berücksichtigen sind,
insbesondere im Hinblick auf den Kaufkraftschwund des Geldes.
Der Fall:
Die Klägerinnen waren Töchter bzw. Enkelin eines Ehepaares, das ein gemeinschaftliches Testament errichtet hatte.
Darin setzten sich die Eheleute gegenseitig zu Vorerben und ihre Tochter (die Beklagte) zur Nacherbin ein.
Das Testament enthielt auch eine Bestimmung über die Anrechnung von Vorempfängen, die die Kinder bereits erhalten hatten.
Nach dem Tod der Eltern machten die Klägerinnen Pflichtteilsansprüche geltend.
Streitpunkte:
Die Entscheidung des Gerichts:
Der BGH entschied, dass der Verkehrswert des landwirtschaftlichen Anwesens anzusetzen ist, da das Testament keine Anordnung über die Anwendung des Ertragswertes enthielt.
Als Zeitpunkt der Bewertung einer Schenkung ist der Tag der Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch maßgeblich.
Der BGH stellte zudem klar, dass der Kaufkraftschwund des Geldes bei der Anrechnung von Vorempfängen zu berücksichtigen ist.
Begründung:
Hinweise für die Praxis:
Dieses Urteil des BGH ist von grundlegender Bedeutung für die Berechnung des Pflichtteils und die Berücksichtigung von Zuwendungen.
Es verdeutlicht, dass der Kaufkraftschwund bei der Anrechnung von Vorempfängen eine entscheidende Rolle spielt und im Interesse der Gerechtigkeit berücksichtigt werden muss.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.