Auskunft ergänzen Pflichtteil
OLG Oldenburg 5 U 109/91
Sachverhalt:
Der Kläger war enterbt worden und stritt mit den Beklagten, den Erben seiner Mutter, über die Vollständigkeit der Auskunft zum Nachlass.
Er war der Ansicht, dass die Beklagten ihm nicht alle notwendigen Informationen gegeben hatten und verlangte daher, dass sie die Vollständigkeit des Nachlassverzeichnisses an Eides statt versichern.
Das Landgericht wies die Klage ab, da die Beklagten ihrer Auskunftspflicht noch nicht vollständig nachgekommen waren.
Problematik:
Entscheidung des OLG Oldenburg:
Das OLG Oldenburg wies die Berufung des Klägers zurück.
Ein Anspruch auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung bestand nicht.
Begründung:
Wesentliche Aussagen des Urteils:
Bedeutung für die Praxis:
Das Urteil verdeutlicht den Umfang der Auskunftspflicht des Erben gegenüber dem Pflichtteilsberechtigten
und die Voraussetzungen für den Anspruch auf eidesstattliche Versicherung.
Es zeigt auf, dass der Erbe auch Auskunft über unentgeltliche Zuwendungen erteilen muss und dass der Anspruch
auf eidesstattliche Versicherung erst nach Vorlage eines vollständigen Nachlassverzeichnisses besteht.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.