
Auskunft über den Bestand des Nachlasses Zwangsgeld
OLG Düsseldorf I-7 W 100/07
Das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf behandelt die Nichterfüllung von Verpflichtungen durch die Schuldner,
die ihnen durch ein vorheriges Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 21. Januar 2005 auferlegt wurden.
Die Schuldner, Erben eines Verstorbenen, hatten Auskünfte über den Nachlass zu erteilen und Gutachten über den Wert bestimmter Beteiligungen und Immobilien vorzulegen.
Die Schuldner hatten sich geweigert, vollständige Auskünfte zu geben und die verlangten Gutachten fristgerecht vorzulegen.
Der Gläubiger, ein Bruder der Schuldner, beantragte daher die Festsetzung eines Zwangsgeldes wegen Nichterfüllung.
Das Landgericht Wuppertal verhängte ein Zwangsgeld von 2.000 € pro Verpflichtung.
In der Beschwerdeinstanz reduzierte das Oberlandesgericht Düsseldorf das Zwangsgeld auf 1.000 € pro Schuldner und entschied,
dass der Antrag des Gläubigers hinsichtlich der Gutachten zu den Unternehmensbeteiligungen erledigt ist, da diese mittlerweile vorgelegt wurden.
Bezüglich der übrigen Verpflichtungen, insbesondere der Auskunft über ausgleichspflichtige Schenkungen, wurde das Zwangsgeld aufrechterhalten,
da die Schuldner ihrer Auskunftspflicht nicht nachgekommen waren.
Das Gericht stellte außerdem fest, dass die Schuldner sich nicht auf die Geringwertigkeit der Immobilien und Unternehmensbeteiligungen berufen konnten,
da sie dies bereits im ursprünglichen Verfahren hätten vorbringen müssen.
Die Kosten des Verfahrens wurden zwischen den Parteien aufgeteilt, wobei die Schuldner den Großteil der Beschwerdekosten tragen müssen.
Zusammengefasst ging es in diesem Fall um die Durchsetzung eines Urteils bezüglich der Nachlassregelung durch Zwangsmittel
und die teilweise Erfüllung der Verpflichtungen durch die Schuldner im Laufe des Verfahrens.
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