Auskunft vom Erben wegen Unterhaltsanspruch gegen Erblasser
AG Bad Homburg 93 F 12/06 UE
Auskunftsanspruch des unterhaltsberechtigten geschiedenen Ehegatten über Pflichtteilsergänzungsansprüche gegen Erben des Verpflichteten
Die Klägerin, die geschiedene Ehefrau des Erblassers, hatte gegen diesen einen Anspruch auf Unterhalt.
Nach dem Tod des Erblassers verlangte sie von der Beklagten, der Erbin und Witwe des Erblassers,
Auskunft über den Nachlass, um die Höhe ihres fortbestehenden Unterhaltsanspruchs zu ermitteln.
Rechtliche Würdigung:
Das Amtsgericht Bad Homburg musste entscheiden, ob der Klägerin ein Auskunftsanspruch gegen die Erbin zustand
und ob sich dieser Anspruch auch auf Pflichtteilsergänzungsansprüche erstreckte.
Entscheidung:
Das Amtsgericht Bad Homburg verurteilte die Beklagte, der Klägerin Auskunft über den Nachlass zu erteilen.
Der Auskunftsanspruch erstreckt sich auch auf Pflichtteilsergänzungsansprüche.
Begründung:
Auskunftsanspruch: Der Klägerin steht ein Auskunftsanspruch gegen die Erbin aus Treu und Glauben (§ 242 BGB) zu.
Zweck des Auskunftsanspruchs: Der Auskunftsanspruch dient dazu, dass der unterhaltsberechtigte geschiedene Ehegatte ermitteln kann, wie lange er nach dem Tod des Unterhaltsverpflichteten noch mit Unterhaltszahlungen rechnen kann.
Umfang des Auskunftsanspruchs: Der Auskunftsanspruch umfasst auch Pflichtteilsergänzungsansprüche, da diese bei der Bemessung der Haftungsgrenze des § 1586b Abs. 1 Satz 3 BGB zu berücksichtigen sind.
Kein Verzicht auf die Haftungsbegrenzung: Die Erbin hatte nicht auf den Einwand der begrenzten Haftung verzichtet.
Unzureichende Auskunft: Das vorprozessuale Schreiben der Beklagten stellte keine ausreichende Auskunft dar.
Fazit:
Das Urteil verdeutlicht den Auskunftsanspruch des unterhaltsberechtigten geschiedenen Ehegatten gegenüber den Erben des verstorbenen Unterhaltsverpflichteten.
Dieser Anspruch dient der Sicherung des Unterhaltsanspruchs und umfasst auch Informationen über Pflichtteilsergänzungsansprüche.
Der Auskunftsanspruch bei Pflichtteilsergänzungsansprüchen ist ein wichtiges Instrument für Pflichtteilsberechtigte, um ihre Rechte im Erbfall durchsetzen zu können.
Hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte:
Wer hat Anspruch auf Auskunft?
Über was muss Auskunft erteilt werden?
Form der Auskunft:
Wann ist der Anspruch ausgeschlossen?
Besonderheiten:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.