Auskunfts- Wertermittlungsanspruch § 2314 I BGB

August 14, 2017

Auskunfts- Wertermittlungsanspruch § 2314 I BGB

OLG Frankfurt am Main 11 U 117/10

Urt. v. 24.07.2012,

RA und Notar Krau

Kernaussagen:

  • Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch: Das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) differenziert zwischen dem Auskunftsanspruch und dem Wertermittlungsanspruch nach § 2314 Abs. 1 BGB. Der Wertermittlungsanspruch setzt voraus, dass die Zugehörigkeit eines Gegenstands zum Nachlass bereits feststeht.
  • Verjährungshemmung: Wird ein Verfahren wegen der Vorgreiflichkeit eines anderen Rechtsstreits ausgesetzt, endet die Hemmung der Verjährung sechs Monate nach Rechtskraft der Entscheidung im vorgreiflichen Verfahren. Wird das Verfahren jedoch vor Ablauf der Verjährungsfrist von Amts wegen weiterbetrieben, tritt eine erneute Hemmung ein.

Sachverhalt:

Auskunfts- Wertermittlungsanspruch § 2314 I BGB

Der Kläger verlangte von der Beklagten Auskunft über den Nachlass seines Vaters und die Ermittlung des Wertes von Schenkungen.

Das Landgericht verurteilte die Beklagte antragsgemäß.

Die Beklagte legte Berufung ein und erhob die Einrede der Verjährung.

Das Verfahren wurde zunächst wegen der Vorgreiflichkeit eines anderen Rechtsstreits ausgesetzt.

Nach dessen Abschluss wurde das Verfahren fortgesetzt.

Rechtliche Würdigung:

  • Pflichtteilsverzicht: Das OLG stellte fest, dass der Pflichtteilsverzicht des Klägers unter der auflösenden Bedingung einer Schlusserbeneinsetzung stand. Da diese Bedingung nicht mehr erfüllt war, war der Kläger pflichtteilsberechtigt.
  • Auskunftsanspruch: Der Auskunftsanspruch nach § 2314 Abs. 1 BGB umfasst auch Schenkungen des Erblassers, insbesondere wenn der Verdacht einer gemischten Schenkung besteht.
  • Verjährung: Das OLG prüfte die Verjährung des Auskunftsanspruchs und stellte fest, dass dieser nicht verjährt war. Die Hemmung der Verjährung durch die Klageeinreichung wurde durch die Aussetzung des Verfahrens zwar unterbrochen, aber durch die von Amts wegen erfolgte Fortsetzung des Verfahrens erneut ausgelöst.

Auskunfts- Wertermittlungsanspruch § 2314 I BGB

  • Wertermittlungsanspruch: Der Wertermittlungsanspruch nach § 2314 Abs. 1 Satz 2 BGB setzt voraus, dass die Zugehörigkeit des Gegenstands zum Nachlass feststeht. Da dies im vorliegenden Fall noch nicht der Fall war, hob das OLG die Verurteilung zur Wertermittlung auf.

Entscheidung:

Das OLG hob das Urteil des Landgerichts teilweise auf, soweit es die Beklagte zur Wertermittlung verurteilt hatte.

Im Übrigen wies es die Berufung zurück.

Bedeutung des Urteils:

Das Urteil verdeutlicht die Voraussetzungen für den Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch nach § 2314 BGB

und die Besonderheiten der Verjährungshemmung bei Aussetzung eines Verfahrens.

Es zeigt, dass der Wertermittlungsanspruch nicht losgelöst vom Auskunftsanspruch geltend gemacht werden kann

und dass die Gerichte die Verjährungsvorschriften im Interesse des Pflichtteilsberechtigten eng auslegen.

RA und Notar Krau

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