
Auskunfts- Wertermittlungsanspruch Paragraf 2314 I BGB
OLG Frankfurt am Main 11 U 117/10
Urt. v. 24.07.2012,
Kernaussagen:
Sachverhalt:
Der Kläger verlangte von der Beklagten Auskunft über den Nachlass seines Vaters und die Ermittlung des Wertes von Schenkungen.
Das Landgericht verurteilte die Beklagte antragsgemäß.
Die Beklagte legte Berufung ein und erhob die Einrede der Verjährung.
Das Verfahren wurde zunächst wegen der Vorgreiflichkeit eines anderen Rechtsstreits ausgesetzt.
Nach dessen Abschluss wurde das Verfahren fortgesetzt.
Rechtliche Würdigung:
Entscheidung:
Das OLG hob das Urteil des Landgerichts teilweise auf, soweit es die Beklagte zur Wertermittlung verurteilt hatte.
Im Übrigen wies es die Berufung zurück.
Bedeutung des Urteils:
Das Urteil verdeutlicht die Voraussetzungen für den Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch nach Paragraf 2314 BGB
und die Besonderheiten der Verjährungshemmung bei Aussetzung eines Verfahrens.
Es zeigt, dass der Wertermittlungsanspruch nicht losgelöst vom Auskunftsanspruch geltend gemacht werden kann
und dass die Gerichte die Verjährungsvorschriften im Interesse des Pflichtteilsberechtigten eng auslegen.
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