Ausländischer Erbschein für deutsches Grundbuchverfahren nicht ausreichend
OLG Bremen 3 W 6/11
Das Oberlandesgericht Bremen hatte in diesem Fall über die Frage zu entscheiden,
ob ein ausländischer Erbschein im deutschen Grundbuchverfahren als Nachweis der Erbfolge ausreichend ist.
Sachverhalt:
Der Beschwerdeführer beantragte die Eintragung als Eigentümer eines Grundstücks im Grundbuch.
Zum Nachweis seiner Erbenstellung legte er Bescheinigungen eines britischen Nachlassgerichts („District Probate Registry at Brighton“)
sowie eine Kopie eines handschriftlichen Testaments vor.
Das Grundbuchamt wies den Antrag zurück, da kein deutscher Erbschein vorgelegt wurde.
Rechtliche Grundlagen:
Entscheidung des Gerichts:
Das OLG Bremen wies die Beschwerde des Antragstellers zurück.
Die vorgelegten britischen Bescheinigungen konnten nicht als Erbschein im Sinne des § 35 GBO anerkannt werden.
Begründung:
Fazit:
Das OLG Bremen hat in diesem Beschluss klargestellt, dass ausländische Erbscheine
im deutschen Grundbuchverfahren grundsätzlich nicht als Nachweis der Erbfolge anerkannt werden.
Für die Eintragung als Eigentümer im Grundbuch ist daher ein deutscher Erbschein erforderlich.
Wichtige Punkte des Beschlusses in Stichpunkten:
Zusätzliche Hinweise:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
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Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.