Auslegung einer Pflichtteilsklausel in einem gemeinschaftlichen Testament
Bayerisches Oberstes Landesgericht 1Z BR 66/94
Dieser Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayObLG) vom 29. Juni 1994 befasst sich mit der Auslegung einer Pflichtteilsklausel in einem gemeinschaftlichen Testament
und der Frage, ob ein Beteiligter, der im Verfahren der weiteren Beschwerde als Miterbe bestätigt wird, für dieses Verfahren Prozesskostenhilfe beanspruchen kann.
Sachverhalt
Die Erblasser, ein Ehepaar, hatten in ihrem gemeinschaftlichen Testament zwei ihrer vier Kinder als Schlusserben eingesetzt.
Das Testament enthielt eine Pflichtteilsklausel, wonach ein Kind, das nach dem Tod des ersten Elternteils seinen Pflichtteil verlangt,
auch beim Tod des zweiten Elternteils nur den Pflichtteil erhalten soll.
Nach dem Tod des Vaters erhielt die Beteiligte zu 2 (eine der Töchter) von der Mutter einen Geldbetrag.
Später errichtete die Mutter ein neues Testament, in dem sie ihren Sohn (den Beteiligten zu 1) als Alleinerben einsetzte.
Nach dem Tod der Mutter beantragte der Sohn einen Erbschein als Alleinerbe.
Die Tochter hingegen beantragte einen Erbschein, der sie und ihren Bruder als Miterben zu je ½ ausweisen sollte.
Sie machte geltend, dass sie ihren Pflichtteil nach dem Tod des Vaters nicht verlangt habe und daher nicht von der Erbfolge ausgeschlossen sei.
Kernaussagen des Beschlusses
Das BayObLG wies die weitere Beschwerde des Sohnes zurück und bestätigte die Entscheidung des Landgerichts, die Tochter als Miterbin einzusetzen.
Der Tochter wurde jedoch Prozesskostenhilfe für das Verfahren der weiteren Beschwerde versagt.
Zentrale Punkte des Beschlusses:
Wesentliche Argumente des Gerichts:
Bedeutung des Beschlusses
Dieser Beschluss verdeutlicht die Bedeutung der individuellen Auslegung von Pflichtteilsklauseln und die Berücksichtigung des Erblasserwillens.
Es wird klargestellt, dass nicht jede Zahlung aus dem Nachlass an einen Pflichtteilsberechtigten als „Verlangen“ des Pflichtteils im Sinne einer solchen Klausel zu werten ist.
Praktische Auswirkungen
Der Beschluss hat praktische Auswirkungen für die Gestaltung von Testamenten und die Geltendmachung von Prozesskostenhilfe in erbrechtlichen Verfahren.
Es ist wichtig, Pflichtteilsklauseln klar und eindeutig zu formulieren und die Bedürftigkeit des Antragstellers sorgfältig zu prüfen.
Zusätzliche Hinweise:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.