OLG München 31 Wx 164/18

Februar 22, 2022
Streitwert Auskunftsklage Nacherbe gegen Vorerbe

Auslegung einer Verfügung von Todes wegen – OLG München 31 Wx 164/18

Zusammenfassung RA und Notar Krau:

Das Oberlandesgericht München (OLG) behandelt in seinem Urteil die Auslegung einer Verfügung von Todes wegen, die gegen den allgemeinen und juristischen Sprachgebrauch verstößt.

Zunächst betont das OLG die Notwendigkeit strenger Anforderungen für eine solche Auslegung.

Im konkreten Fall setzt die Verfügung verschiedene Personen als Erben ein, wobei auch Organisationen bedacht werden.

Die Antragstellerin beansprucht jedoch eine alleinige Erbenstellung für die Geschwister der Erblasserin.

Das OLG hebt hervor, dass der letzte Wille des Erblassers entscheidend ist und nicht nur der buchstäbliche Sinn der Wörter.

Es findet keine hinreichende Grundlage für die Annahme, dass die Organisationen lediglich Vermächtnisnehmer sein sollten.

Auslegung einer Verfügung von Todes wegen – OLG München 31 Wx 164/18

Die Verfügung zeigt vielmehr eine Gleichstellung der Organisationen mit den Geschwistern als Erben.

Das OLG weist darauf hin, dass auch die Entstehungsgeschichte des Testaments diesen Schluss unterstützt.

Die Erteilung des beantragten Erbscheins wird vorerst zurückgestellt, da das Nachlassgericht noch keine endgültige Entscheidung über die formellen Voraussetzungen getroffen hat.

Es fallen keine Gerichtskosten an, und die außergerichtlichen Kosten werden nicht erstattet.

Inhaltsverzeichnis

I. Hintergrund

  • Testamente der Erblasserin
  • Antrag auf Erbscheinserteilung

II. Entscheidung des OLG München

  • Auslegungsgrundsätze gemäß § 133 BGB
  • Auslegung der Verfügung von Todes wegen
    • Bedeutung der Formulierungen im Testament
    • Gleichstellung der Organisationen mit den Geschwistern als Erben
    • Entstehungsgeschichte des Testaments
  • Zurückstellung der Erbscheinserteilung

III. Formelle Voraussetzungen für die Erbscheinserteilung

  • Entscheidung des Nachlassgerichts ausstehend

Auslegung einer Verfügung von Todes wegen – OLG München 31 Wx 164/18

IV. Kostenentscheidung

  • Keine Gerichtskosten
  • Keine Erstattung außergerichtlicher Kosten

V. Geschäftswertfestsetzung

RA und Notar Krau

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