Auslegung einer Vollmacht zur Veräußerung von Grundeigentum – OLG München 34 Wx 15/17
Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Vollmacht auch die Befugnis zur unentgeltlichen Übertragung des Grundstücks umfasst.
Sachverhalt
Die Beteiligte war Miteigentümerin eines Grundstücks.
Ihre Schwester hatte ihr eine Vollmacht erteilt, das Grundstück „zu beliebigen Bestimmungen“ zu veräußern.
Die Beteiligte übertrug das Grundstück unentgeltlich auf sich selbst.
Das Grundbuchamt beanstandete die Vollmacht, da sie keine ausdrückliche Schenkungsbefugnis enthalte.
Kernaussagen des Beschlusses
Das OLG München gab der Beschwerde der Beteiligten statt und hob die Zwischenverfügung des Grundbuchamts auf.
Zentrale Punkte des Beschlusses:
Wesentliche Argumente des Gerichts:
Bedeutung des Beschlusses
Dieser Beschluss verdeutlicht die weite Auslegung von Grundbuchvollmachten, insbesondere wenn sie die Formulierung „zu beliebigen Bestimmungen“ enthalten.
Er stellt klar, dass solche Vollmachten auch die Befugnis zur unentgeltlichen Übertragung umfassen und nicht auf Kaufverträge beschränkt sind.
Praktische Auswirkungen
Der Beschluss hat praktische Auswirkungen für die Gestaltung von Grundbuchvollmachten.
Es ist wichtig, den Umfang der Vollmacht klar und eindeutig zu formulieren.
Soll die Vollmacht die Befugnis zur unentgeltlichen Übertragung umfassen, sollte dies ausdrücklich erwähnt werden.
Zusätzliche Hinweise:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.