Auslegung einer von der Ehefrau unterschriebenen letztwilligen Verfügung des Erblassers

April 2, 2019

Auslegung einer von der Ehefrau unterschriebenen letztwilligen Verfügung des Erblassers

OLG Düsseldorf  I-3 Wx 285/15

Beschluss 7.12.2016

RA und Notar Krau

In dem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf vom 7. Dezember 2016  ging es um die Auslegung einer von der Ehefrau

mitunterschriebenen letztwilligen Verfügung des Erblassers.

Die zentrale Frage war, ob es sich dabei um ein gemeinschaftliches Testament der Eheleute handelt und wie das

Nacherbenanwartschaftsrecht zu interpretieren ist, insbesondere im Hinblick auf dessen Vererblichkeit.

Das OLG Düsseldorf stellte fest, dass das Testament nur den Willen des Ehemannes betrifft und keine letztwillige Verfügung der Ehefrau beinhaltet.

Daher könne die Verfügung nicht als gemeinschaftliches Testament der Eheleute verstanden werden.

Auslegung einer von der Ehefrau unterschriebenen letztwilligen Verfügung des Erblassers

Das Testament regelt vielmehr eine Vor- und Nacherbschaft, wobei die Ehefrau als Vorerbin und der Sohn als Nacherbe eingesetzt wurden.

Da das Testament keine ausdrückliche Regelung zur Vererblichkeit des Nacherbenanwartschaftsrechts enthält,

prüfte das Gericht, ob dies aus den Umständen abgeleitet werden kann.

Das Gericht entschied, dass das Nacherbenanwartschaftsrecht grundsätzlich vererblich sei, es sei denn, es liege ein klarer Wille des Erblassers vor, dies auszuschließen.

Ein solcher Wille war im vorliegenden Fall nicht erkennbar.

Daher ging das Anwartschaftsrecht des verstorbenen Sohnes auf dessen Erben über, mit Ausnahme der Ehefrau des Erblassers,

die vom Erblasser mutmaßlich nicht als Erbin dieser Anwartschaft vorgesehen war.

Im Ergebnis wurde der ursprüngliche Erbschein, der eine Nacherbschaft ausweist, teilweise als unrichtig eingestuft und das Nachlassgericht angewiesen, diesen einzuziehen.

Auslegung einer von der Ehefrau unterschriebenen letztwilligen Verfügung des Erblassers

Der Antrag der Ehefrau des Erblassers auf einen neuen Erbschein, der sie als Alleinerbin ausweist, wurde jedoch abgelehnt.

Die Entscheidung verdeutlicht, wie sorgfältig Testamente im Hinblick auf den Willen des Erblassers und mögliche Rechtsfolgen ausgelegt werden müssen,

insbesondere bei Fragen zur Vererblichkeit von Anwartschaftsrechten.

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Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

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Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

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