Auslegung eines handschriftlichen Testaments als Alleinerbeneinsetzung – OLG Brandenburg 3 W 117/22 Beschluss vom 02.11.2023
Das Oberlandesgericht Brandenburg entschied, dass das handschriftliche Testament der Erblasserin nicht als Alleinerbeneinsetzung ihres Ehemannes zu verstehen ist.
Sachverhalt:
Die Beteiligte zu 3 (die Erbin des Ehemanns der Erblasserin) begehrte die Erteilung eines Erbscheins, der den Ehemann als Alleinerben der Erblasserin ausweist.
Die Erblasserin hatte ein handschriftliches Testament hinterlassen, in dem sie ihrem Enkelsohn ein Haus „zum freien Bewohnen“ vermacht und bestimmt hatte,
dass ihr Ehemann im Falle ihres Vorversterbens Alleinerbe ihres Vermögens und des Hauses sein solle.
Gleichzeitig äußerte sie den Wunsch („Ich möchte aber“), dass ihr Ehemann das Haus nach seinem Tod dem Enkel vererbe.
Streitpunkt:
Die Beteiligte zu 3 argumentierte, dass der Ehemann Alleinerbe geworden sei und der Enkel lediglich ein Vermächtnis erhalten habe.
Der Beteiligte zu 1 (der Enkel) war hingegen der Ansicht, dass der Ehemann Vorerbe und er selbst Nacherbe sei.
Entscheidung des OLG Brandenburg:
Das OLG Brandenburg wies die Beschwerde der Beteiligten zu 3 zurück.
Der Ehemann der Erblasserin war nicht Alleinerbe geworden, sondern lediglich Vorerbe des Hausgrundstücks.
Begründung:
Ausführliche Darstellung der Begründung:
Das OLG Brandenburg hat in seiner Entscheidung die Bedeutung der Testamentsauslegung im Erbrecht hervorgehoben.
Bei der Auslegung des Testaments ist der wirkliche Wille des Erblassers zu ermitteln.
Im vorliegenden Fall war der Wille der Erblasserin eindeutig:
Sie wollte, dass ihr Enkelsohn nach dem Tod ihres Ehemanns das Hausgrundstück erhält.
Das OLG hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, wie dieser Wille im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten umgesetzt werden kann.
Da eine gegenständlich beschränkte Vor- und Nacherbschaft grundsätzlich nicht möglich ist, hat das OLG das Testament dahingehend ausgelegt,
dass der Ehemann Vorerbe des Grundstücks und der Enkel Nacherbe geworden ist.
Die Entscheidung des OLG Brandenburg ist für die Praxis relevant, da sie zeigt, dass auch unpräzise Formulierungen in einem Testament im Wege der Auslegung zu einem eindeutigen Ergebnis führen können.
Fazit:
Das OLG Brandenburg hat in seiner Entscheidung den Willen der Erblasserin herausgearbeitet und umgesetzt.
Die Entscheidung ist für die Praxis relevant, da sie die Bedeutung der Testamentsauslegung im Erbrecht verdeutlicht.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.