Auslegung eines Testaments – Vermächtnis oder Erbeinsetzung – Auslegungsregel des § 2087 BGB – OLG Hamm 10 W 34/20 – Beschluss vom 11.06.2021
Das Testament der Erblasserin, datiert vom 8. September 2012, setzte den Sohn F C als Alleinerben ein.
Es bestimmte, dass zwei Drittel des Vermögens dem Sohn F und ein Drittel den Nachkommen ihres vorverstorbenen Sohnes H C zukommen sollten.
Das Testament schloss jedoch bestimmte Vermögensgegenstände wie ein Grundstück, ein Fahrzeug und Silbersachen von dieser Aufteilung aus, die ausschließlich dem Sohn F zugewiesen wurden.
Der Enkel M C wurde als Testamentsvollstrecker benannt.
Das Amtsgericht entschied, dass der Sohn F als Alleinerbe anzusehen sei, während die Anordnung für die Aufteilung des Vermögens als Vermächtnisse zu betrachten sei.
Diese Auslegung wurde vom Oberlandesgericht Hamm bestätigt.
Die Beschwerde des Beteiligten zu 2), der argumentierte, es seien zwei Erbeinsetzungen gewollt, wurde zurückgewiesen.
Das Gericht entschied, dass das Testament klar und eindeutig sei und der Wille der Erblasserin, ihren Sohn F als Alleinerben einzusetzen, erkennbar sei.
Die Anordnung von Quotenvermächtnissen zugunsten der Nachkommen ihres verstorbenen Sohnes H sei durch den Wortlaut des Testaments gerechtfertigt.
Die Kosten des Verfahrens wurden dem Beteiligten zu 2) auferlegt, und die Rechtsbeschwerde wurde nicht zugelassen.
Inhaltsverzeichnis:
I. Entscheidungstext:
II. Entscheidung des Oberlandesgerichts:
III. Zusammenfassung und Schlussfolgerungen:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.