Bayerisches Oberstes Landesgericht 1Z BR 160/95

November 29, 2020

Bayerisches Oberstes Landesgericht 1Z BR 160/95

Auslegung Erbeinsetzung Abkömmling

Testamentsanfechtung wegen Übergehung Pflichtteilsberechtigten 

Inhaltsverzeichnis

  1. Einleitung
  2. Sachverhalt
  3. 2.1. Lebenssituation des Erblassers
  4. 2.2. Das gemeinschaftliche Testament vom 28.09.1981
  5. 2.3. Heirat und weitere Testamente des Erblassers
  6. Rechtliche Grundlagen
  7. 3.1. Wechselbezüglichkeit von Verfügungen in gemeinschaftlichen Testamenten
  8. 3.2. Anfechtung nach § 2079 BGB
  9. Erwägungen des Gerichts
  10. 4.1. Auslegung des Testaments vom 28.09.1981
  11. 4.2. Bedeutung der Anfechtungserklärung vom 24.05.1983
  12. 4.3. Bedeutung des Testaments vom 15.12.1986
  13. Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts
  14. 5.1. Zurückweisung der weiteren Beschwerde des Beteiligten zu 1
  15. 5.2. Kostenerstattung und Geschäftswertfestsetzung
  16. Begründung der Entscheidung
  17. 6.1. Bindung des Erblassers an das Testament vom 28.09.1981
  18. 6.2. Fehlen der Wechselbezüglichkeit
  19. 6.3. Wirksamkeit des Testaments vom 15.12.1986
  20. 6.4. Konsequenzen für die Erbfolge
  21. Zusammenfassung und Schlussfolgerungen

Bayerisches Oberstes Landesgericht 1Z BR 160/95 

Zusammenfassung RA und Notar Krau:

Einleitung

Einführung in den Fall und die zentralen juristischen Fragen.

Sachverhalt

2.1. Lebenssituation des Erblassers

Informationen über den Erblasser und seine Familienverhältnisse.

2.2. Das gemeinschaftliche Testament vom 28.09.1981

Details zum Testament des Erblassers und seiner ersten Ehefrau.

2.3. Heirat und weitere Testamente des Erblassers

Informationen zur zweiten Ehe des Erblassers und den nachfolgenden Testamenten.

3.1. Wechselbezüglichkeit von Verfügungen in gemeinschaftlichen Testamenten

Erläuterung der rechtlichen Voraussetzungen und Bedeutung der Wechselbezüglichkeit.

3.2. Anfechtung nach § 2079 BGB

Rechtliche Grundlagen zur Testamentsanfechtung wegen Übergehung von Pflichtteilsberechtigten.

Erwägungen des Gerichts

4.1. Auslegung des Testaments vom 28.09.1981

Analyse der Auslegungsfragen hinsichtlich der Wechselbezüglichkeit.

4.2. Bedeutung der Anfechtungserklärung vom 24.05.1983

Erörterung der rechtlichen Wirkung der Anfechtungserklärung.

4.3. Bedeutung des Testaments vom 15.12.1986

Betrachtung der Relevanz des späteren Testaments für die Erbfolge.

Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts

5.1. Zurückweisung der weiteren Beschwerde des Beteiligten zu 1

Darstellung der gerichtlichen Entscheidung und deren Begründung.

5.2. Kostenerstattung und Geschäftswertfestsetzung

Informationen zur Kostenerstattung und Festsetzung des Geschäftswerts.

Begründung der Entscheidung

6.1. Bindung des Erblassers an das Testament vom 28.09.1981

Diskussion der Bindungswirkung des Testaments.

6.2. Fehlen der Wechselbezüglichkeit

Analyse, warum keine Wechselbezüglichkeit vorliegt.

6.3. Wirksamkeit des Testaments vom 15.12.1986

Erklärung der Wirksamkeit und der Auswirkungen des späteren Testaments.

6.4. Konsequenzen für die Erbfolge

Darstellung der Auswirkungen auf die Erbfolge aufgrund der getroffenen Entscheidungen.

Zusammenfassung und Schlussfolgerungen

Schlussbemerkungen und Zusammenfassung der wichtigsten Punkte.

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.

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