Auslegung Tenor Berufungsurteils – Abweisung der Klage „insgesamt“

November 22, 2025

Auslegung Tenor Berufungsurteils – Abweisung der Klage „insgesamt“

BGH, Beschluss vom 17. 1. 2017 – XI ZR 490/15

Worum es in diesem Text geht

Dieser Text handelt von einem Beschluss eines Gerichts. Das Gericht ist der Bundesgerichtshof. Man nennt ihn kurz BGH. Der BGH ist das oberste Gericht in Deutschland für Zivilsachen. Zivilsachen sind Streitigkeiten zwischen Bürgern oder Firmen. Der Beschluss wurde am 17. Januar 2017 gefasst. Es waren fünf Richter an der Entscheidung beteiligt.

Es gab einen vorherigen Streit vor einem anderen Gericht. Dieses andere Gericht war das Oberlandesgericht in Karlsruhe. Das Urteil dort fiel am 13. Oktober 2015. Mehrere Kläger waren mit diesem Urteil nicht zufrieden. Sie wollten das Urteil überprüfen lassen. Sie wollten eine sogenannte Revision erreichen. Eine Revision ist eine Prüfung durch das nächsthöhere Gericht. Das Oberlandesgericht hatte eine solche Prüfung aber nicht erlaubt. Dagegen haben sich die Kläger gewehrt. Sie haben eine Beschwerde eingelegt. Diese Beschwerde nennt man Nichtzulassungsbeschwerde. Der BGH musste nun über diese Beschwerde entscheiden.

Die Entscheidung über die erste Gruppe von Klägern

Die Richter haben die Kläger in zwei Gruppen aufgeteilt. Wir schauen uns zuerst die Kläger Nummer 3 und Nummer 6 an. Diese beiden Kläger hatten keinen Erfolg mit ihrer Beschwerde. Der BGH hat ihre Beschwerde als „unzulässig“ verworfen. Das bedeutet, das Gericht hat die Beschwerde gar nicht erst inhaltlich geprüft. Es gab einen formalen Fehler.

Der Grund dafür ist einfach. Ein Kläger darf sich nur beschweren, wenn er durch ein Urteil Nachteile hat. Man nennt das eine „Beschwerde“. Die Richter beim BGH haben festgestellt: Die Kläger 3 und 6 haben gar keinen Nachteil. Sie sind durch das Urteil aus Karlsruhe gar nicht belastet.

Es gab hier ein Missverständnis. Im Urteil aus Karlsruhe stand ein Satz. Der Satz lautete, die Klage werde „insgesamt“ abgewiesen. Die Kläger 3 und 6 dachten, das betrifft auch sie. Sie hatten nämlich in der allerersten Instanz gewonnen. Nun hatten sie Angst. Sie dachten, das Gericht in Karlsruhe hätte ihren Gewinn aufgehoben. Sie fühlten sich ungerecht behandelt. Sie meinten, das Gericht hätte ihnen nicht richtig zugehört.

Wie man ein Urteil richtig liest

Der BGH hat den Klägern erklärt, wie man ein Urteil lesen muss. Man darf nicht nur einen einzigen Satz lesen. Man muss den ganzen Text beachten. Man muss schauen, was die Parteien beantragt haben. Man muss die Begründung des Richters lesen.

Auslegung Tenor Berufungsurteils – Abweisung der Klage „insgesamt“

Der BGH hat das getan. Er hat sich die Anträge genau angesehen. Dabei kam die Wahrheit heraus. Der Streit in Karlsruhe war eine sogenannte Anschlussberufung. Diese Berufung richtete sich nur gegen bestimmte Personen. Sie richtete sich gegen die Kläger 1, 2, 4 und 5. Die Namen der Kläger 3 und 6 standen gar nicht im Antrag. Sie waren an diesem Teil des Verfahrens nicht beteiligt. Das Gericht wollte gar nicht über sie entscheiden. Ihr Gewinn aus der ersten Instanz ist also sicher. Das Urteil aus Karlsruhe hat daran nichts geändert. Deshalb haben sie keinen Grund zur Klage. Wer keinen Schaden hat, darf sich nicht beschweren.

Das Problem mit den Kosten

Es gab noch einen kleinen Punkt. Das Gericht in Karlsruhe hat eine Entscheidung über die Kosten getroffen. Dabei hat es den Erfolg der Kläger 3 und 6 nicht extra erwähnt. Das war vielleicht unklar formuliert. Aber der BGH sagt: Das ist egal. Man kann nicht zum BGH gehen, nur um über Kosten zu streiten. Das Gesetz verbietet das. Wenn es nur um die Kosten einer Entscheidung geht, ist eine Revision nicht erlaubt. Das steht in der Zivilprozessordnung. Deshalb hilft dieser Einwand den Klägern nicht. Die Beschwerde bleibt unzulässig.

Die Entscheidung über die zweite Gruppe von Klägern

Nun schauen wir uns die zweite Gruppe an. Das sind die Klägerinnen 1, 2 und 4 sowie der Kläger 5. Auch ihre Beschwerde hatte keinen Erfolg. Sie wurde zurückgewiesen. Aber der Grund war hier ein anderer.

Ihre Beschwerde war zwar formal zulässig. Sie durften sich beschweren. Aber die Sache war inhaltlich nicht wichtig genug. Der BGH nimmt einen Fall nur unter bestimmten Bedingungen an. Die Rechtssache muss eine grundsätzliche Bedeutung haben. Das heißt, der Fall muss für viele Menschen wichtig sein. Oder es muss eine neue Rechtsfrage geben. Das Gesetz muss vielleicht fortgebildet werden. Oder die Gerichte entscheiden bisher uneinheitlich.

All das war hier nicht der Fall. Es war ein ganz normaler Rechtsstreit. Es gab keine besonderen Gründe für eine Prüfung durch den BGH. Deshalb haben die Richter die Revision abgelehnt. Sie haben dazu auch keine lange Begründung geschrieben. Das Gesetz erlaubt eine kurze Ablehnung. Damit ist der Streit für diese Kläger endgültig verloren.

Wer was bezahlen muss

Am Ende geht es um Geld. Da die Kläger verloren haben, müssen sie bezahlen. Sie müssen die Kosten für das Verfahren beim BGH tragen. Das Gericht hat genau ausgerechnet, wer wie viel zahlt. Die Klägerin zu 1 muss den größten Teil bezahlen. Sie trägt vier Fünftel der Kosten. Die anderen Kläger zahlen kleinere Anteile.

Es geht hier um sehr viel Geld. Der Gegenstandswert wurde festgelegt. Er beträgt über 6,5 Millionen Euro. Nach diesem Wert richten sich die Gebühren für die Anwälte und das Gericht. Der Streit ist mit diesem Beschluss beendet. Es gibt keine weitere Möglichkeit mehr, dagegen vorzugehen. Das Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe ist nun rechtskräftig.

RA und Notar Krau

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