Auslegung Testament Alleinerbin oder Vorerbin
Bayerisches Oberstes Landesgericht 1Z BR 102/98
In diesem Fall befasste sich das Bayerische Oberste Landesgericht mit der Auslegung eines Testaments, in dem die Erblasserin
ihrer Schwester eine Eigentumswohnung „solange Du lebst“ zugewendet hatte.
Streitpunkt war, ob die Schwester Alleinerbin geworden oder nur Vorerbin mit eingeschränkten Rechten war.
Die Fakten des Falles
Eine Frau verfasste ein handschriftliches Testament, in dem sie ihrer Zwillingsschwester ihre Eigentumswohnung
„solange Du lebst“ zuwandte und bestimmte, dass die Hälfte ihres Sparkassenguthabens für wohltätige Zwecke verwendet werden sollte.
Nach dem Tod der Erblasserin beantragte die Schwester einen Erbschein als Alleinerbin, der ihr auch erteilt wurde.
Jahre später beantragte der Halbbruder der Erblasserin die Einziehung des Erbscheins, da er der Meinung war, die Schwester sei nur Vorerbin der Wohnung.
Die Entscheidung des Gerichts
Das Bayerische Oberste Landesgericht wies die Beschwerde des Halbbruders zurück und bestätigte die Erbeinsetzung der Schwester.
Die Formulierung „solange Du lebst“ wurde nicht als Beschränkung der Erbenstellung, sondern als Ausdruck der Fürsorge für die Schwester interpretiert.
Begründung des Gerichts
Fazit
Der Fall BayObLG 1Z BR 102/98 zeigt, dass die Formulierung „solange Du lebst“ in einem Testament nicht automatisch eine Vorerbschaft bedeutet.
Entscheidend ist der Wille des Erblassers, der durch Auslegung des Testaments im Gesamtzusammenhang zu ermitteln ist.
Zusätzliche Anmerkungen:
Zusammenfassend lässt sich sagen:
Das BayObLG hat in diesem Fall die „solange Du lebst“-Klausel im Sinne einer umfassenden Absicherung der Schwester interpretiert
und damit deren Stellung als Alleinerbin bestätigt.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.