Auslegung Testament Bestimmung Ersatzerben
OLG München 31 Wx 73/08
Auslegung der Formulierung „Ersatzerben will ich heute ausdrücklich nicht benennen“
Die Erblasserin hatte in einem notariellen Testament ihre Tochter als Alleinerbin eingesetzt und hinzugefügt:
„Ersatzerben will ich heute ausdrücklich nicht benennen“.
Nach dem Tod der Erblasserin schlug die Tochter die Erbschaft aus.
Es entstand Streit darüber, ob die Enkelkinder der Erblasserin als Ersatzerben gemäß § 2069 BGB an die Stelle ihrer Mutter treten
oder ob die Geschwister der Erblasserin aufgrund gesetzlicher Erbfolge erben.
Kernaussage des Beschlusses:
Begründung:
Fazit:
Das OLG München hat entschieden, dass die Formulierung „Ersatzerben will ich heute ausdrücklich nicht benennen“ nicht automatisch die Anwendung des § 2069 BGB ausschließt.
Es ist eine individuelle Auslegung des Testaments erforderlich, um den Willen der Erblasserin zu ermitteln.
Im vorliegenden Fall sprach der Gesamtzusammenhang des Testaments und die Aussage des Notars dafür, dass die Erblasserin die Erbfolge nach Stämmen nicht ausschließen wollte.
Ergänzende Hinweise:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.