Auslegung Testament Erbeinsetzung oder Vermächtnis
Bayerisches Oberstes Landesgericht 1Z BR 077/04
Sachverhalt:
Der Fall betrifft die Auslegung eines handschriftlichen gemeinschaftlichen Testaments kinderloser Ehegatten und die Pflicht der Tatsacheninstanzen,
Beweisangeboten zur Ermittlung des Erblasserwillens nachzugehen.
Die Eheleute hatten in ihrem Testament verschiedene Grundstücke und Grundstücksanteile auf die drei Familienstämme der Kinder der Schwester der Erblasserin verteilt.
Nach dem Tod des Ehemannes verstarb auch die Ehefrau.
Es kam zum Streit über die Auslegung des Testaments, insbesondere ob die Familienstämme als Erben eingesetzt wurden oder lediglich Vermächtnisse erhalten sollten.
Zentrale Streitpunkte:
Entscheidung des Gerichts:
Das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) hob die Entscheidung des Landgerichts auf und verwies die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht zurück.
Begründung:
Das BayObLG kritisierte die Auslegung des Landgerichts, wonach die Eheleute in ihrem Testament insgesamt nur Vermächtnisanordnungen getroffen hätten.
Diese Auslegung lasse außer Acht, dass die Eheleute nicht wissen konnten, wer von ihnen zuletzt versterben würde und somit wessen gesetzliche Erben zum Zuge kämen.
Der Wille der Eheleute sei jedoch ganz offensichtlich darauf gerichtet gewesen, dass ihr Vermögen letztendlich an die Verwandtschaftsseite der Ehefrau fließen sollte.
Dies lasse sich aber nur durch eine Erbeinsetzung erreichen.
Das BayObLG rügte, dass das Landgericht den Beweisangeboten des Beschwerdeführers nicht nachgegangen sei.
Dieser hatte vorgetragen, dass die Eheleute die drei Stämme zu gleichen Erbteilen bedenken wollten.
Das Landgericht hätte diesen Anhaltspunkten für die Ermittlung des Erblasserwillens nachgehen müssen.
Fazit:
Das BayObLG hob die Entscheidung des Landgerichts auf, da dieses bei der Auslegung des Testaments wesentliche Umstände nicht berücksichtigt und den Sachverhalt nicht ausreichend ermittelt hatte.
Der Fall verdeutlicht die Bedeutung der sorgfältigen Ermittlung des Erblasserwillens bei der Auslegung von Testamenten, insbesondere wenn diese nicht eindeutig formuliert sind.
Zusätzliche Anmerkungen:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.