Auslegung Testament keine Erbeinsetzung gesetzliche Erbfolge
Bayerisches Oberstes Landesgericht BReg 1 a Z 81/89
– Auslegung eines Testaments – in dem den nicht als Erben bezeichneten Bedachten einzelne Vermögensgegenstände zugewendet werden
– Anweisung an das Nachlaßgericht zur Erbscheinserteilung
Sachverhalt:
Der Erblasser hatte in seinem Testament seiner Ehefrau (Beteiligte zu 1) Mieteinnahmen aus einem Haus, ein Sparguthaben und ein Wohnrecht in einem anderen Haus zugewendet.
Seinen Kindern (Beteiligte zu 2, 3 und 4) hatte er das Inventar seines Unternehmens überlassen.
Es war streitig, ob die Kinder neben der Ehefrau zu Erben geworden sind.
Entscheidung des BayObLG:
Das BayObLG wies die Beschwerden der Kinder zurück.
Die gesetzliche Erbfolge war eingetreten, da das Testament weder eine Erbeinsetzung der Kinder noch eine Enterbung der Ehefrau enthielt.
Begründung:
Das BayObLG schloss sich der Auslegung des Landgerichts an, wonach das Testament weder eine Erbeinsetzung der Kinder noch eine Enterbung der Ehefrau enthielt.
Zentrale Argumente des Gerichts:
Fazit:
Das BayObLG hat entschieden, dass die gesetzliche Erbfolge eingetreten ist.
Die Entscheidung verdeutlicht die Bedeutung der Testamentsauslegung und die Grundsätze, die bei der Ermittlung des Erblasserwillens zu beachten sind.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.