„Sollte mir bei der Gallenoperation etwas zustoßen, bekommt Frau A. L. meine 2 Sparbücher und den Bauplatz in A.“.
Die im Testament genannte Frau war seine Lebensgefährtin
Er überlebte die Operation und verstarb erst Jahre später.
Seine Lebensgefährtin beantragte einen Alleinerbschein, die Verwandten des Erblassers
waren jedoch der Ansicht, das Testament sei nur für den Fall des Todes während der Operation wirksam.
Entscheidung des OLG München:
Das OLG München gab der Beschwerde der Lebensgefährtin statt und wies das Nachlassgericht an, ihr den Alleinerbschein zu erteilen.
Begründung:
Fazit:
Das OLG München entschied, dass der Konditionalsatz im Testament des Erblassers
nicht als Bedingung für die Erbeinsetzung seiner Lebensgefährtin zu verstehen war, sondern lediglich das Motiv für die Testamentserrichtung ausdrückte.
Die Entscheidung verdeutlicht die Bedeutung der Testamentsauslegung, um den wahren Willen des Erblassers zu ermitteln.
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