Auslegung Testament mit Konditionalsatz

August 15, 2017
OLG München 31 Wx 244/11
Beschluss v. 15.05.2012,

RA und Notar Krau

Ein Erblasser hatte in einem eigenhändigen Testament verfügt:

„Sollte mir bei der Gallenoperation etwas zustoßen, bekommt Frau A. L. meine 2 Sparbücher und den Bauplatz in A.“.

Die im Testament genannte Frau war seine Lebensgefährtin

Er überlebte die Operation und verstarb erst Jahre später.

Seine Lebensgefährtin beantragte einen Alleinerbschein, die Verwandten des Erblassers

waren jedoch der Ansicht, das Testament sei nur für den Fall des Todes während der Operation wirksam.

Auslegung Testament mit Konditionalsatz

Entscheidung des OLG München:

Das OLG München gab der Beschwerde der Lebensgefährtin statt und wies das Nachlassgericht an, ihr den Alleinerbschein zu erteilen.

Begründung:

  1. Zuwendung einzelner Vermögensgegenstände:
  • Das OLG stellte fest, dass die Zuwendung einzelner Gegenstände im Zweifel als Vermächtnis und nicht als Erbeinsetzung gilt.
  • Im vorliegenden Fall hatte der Erblasser aber praktisch sein gesamtes Vermögen seiner Lebensgefährtin zugewandt. Dies spreche dafür, dass er sie als Alleinerbin einsetzen wollte.
  1. Auslegung des Konditionalsatzes:
  • Der Konditionalsatz „Sollte mir bei der Gallenoperation etwas zustoßen“ war auslegungsbedürftig.
  • Es stellte sich die Frage, ob der Erblasser die Erbeinsetzung von einer Bedingung (Tod während der Operation) abhängig machen oder nur den Anlass der Testamentserrichtung ausdrücken wollte.
  • Das OLG entschied, dass der Erblasser in der Regel mit einer solchen Formulierung lediglich sein Motiv für die Testamentserrichtung zum Ausdruck bringen wolle.
  • Nur ausnahmsweise liege eine echte Bedingung vor, wenn der Erblasser die Erbeinsetzung ausdrücklich vom Tod anlässlich des genannten Ereignisses abhängig machen wollte.
  1. Keine Bedingung im vorliegenden Fall:
  • Im vorliegenden Fall gab es keine Anhaltspunkte dafür, dass der Erblasser die Erbeinsetzung seiner Lebensgefährtin vom Ausgang der Operation abhängig machen wollte.
  • Die Errichtung des Testaments im Krankenhaus lasse nicht den zwingenden Schluss auf eine solche Bedingung zu.
  • Der Erblasser habe lediglich die bevorstehende Operation zum Anlass genommen, seine Rechtsnachfolge zu regeln.

Auslegung Testament mit Konditionalsatz

Fazit:

Das OLG München entschied, dass der Konditionalsatz im Testament des Erblassers

nicht als Bedingung für die Erbeinsetzung seiner Lebensgefährtin zu verstehen war, sondern lediglich das Motiv für die Testamentserrichtung ausdrückte.

Die Entscheidung verdeutlicht die Bedeutung der Testamentsauslegung, um den wahren Willen des Erblassers zu ermitteln.

Zusätzliche Hinweise:

  • Die Entscheidung des OLG München zeigt, dass Konditionalsätze in Testamenten sorgfältig formuliert werden sollten, um Missverständnisse zu vermeiden.
  • Die Entscheidung stellt klar, dass die Errichtung eines Testaments im Krankenhaus nicht automatisch bedeutet, dass die darin enthaltenen Verfügungen nur für den Fall des Todes während des Krankenhausaufenthalts gelten sollen.
  • Die Entscheidung betont die Bedeutung der individuellen Auslegung des Testaments, um den Willen des Erblassers zu ermitteln.
RA und Notar Krau

Dieser Beitrag wurde von Anwalts- und Notarkanzlei Krau aus Hohenahr im Lahn-Dill-Kreis erstellt. Die Kanzlei berät Mandantinnen und Mandanten in Mittelhessen, insbesondere in der Region Wetzlar, Gießen und Marburg.

Schlagworte

Anfrage Mandat

    Starten Sie jetzt Ihre Anfrage.

    Die Beauftragung erfolgt erst nach erfolgreichem Interessenkonflikt-Check.
    Über die Vergütung informieren wir Sie transparent vor Beginn der anwaltlichen Tätigkeit.

    Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen?

    Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

    Rechtliche Hinweise zur Nutzung der Website und Haftungsausschluss

    Die auf dieser Homepage bereitgestellten Gerichtsentscheidungen stellen einen sorgfältig ausgewählten, jedoch nur ausschnitthaften Überblick über die Rechtsentwicklung der vergangenen Jahrzehnte dar. Aufgrund der kontinuierlichen Fortentwicklung von Gesetzgebung und Rechtsprechung kann für die stetige Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der angebotenen Informationen keine Gewähr übernommen werden, da ältere Entscheidungen zwischenzeitlich im Instanzenzug abgeändert, durch neuere obergerichtliche Urteile überholt oder durch gesetzliche Neuregelungen gegenstandslos geworden sein können.

    Die Wiedergabe dieser Entscheidungen sowie alle sonstigen Beiträge auf dieser Website dienen ausschließlich der allgemeinen, unverbindlichen Information der Rechtsuchenden und sind als gedankliche Anregungen zur vertieften Recherche zu verstehen. Sie können und sollen eine individuelle, auf den konkreten Sachverhalt abgestimmte juristische Beratung keinesfalls ersetzen.

    Durch den Abruf dieser Informationen wird kein Mandatsverhältnis begründet, und es entsteht kein vertraglicher Anspruch auf Rechtsauskunft.

    Um Missverständnissen vorzubeugen, stellt die Kanzlei Krau klar, dass die hier veröffentlichten Entscheidungen – sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichend gekennzeichnet – nicht von der Kanzlei Krau selbst erstritten wurden. Es handelt sich vielmehr um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Öffentlichkeit.

    Die Kanzlei Krau haftet für die von ihr bereitgestellten eigenen Informationen nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die durch den fehlerhaften juristischen Gebrauch der auf dieser Website bereitgestellten Informationen durch Dritte außerhalb eines aktiven Mandatsverhältnisses entstehen, ist die Haftung der Kanzlei Krau für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Kanzlei Krau oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Kanzlei Krau beruhen. Die Haftung für vorsätzliches Verhalten bleibt hiervon unberührt.

    Um komplexe rechtliche Sachverhalte für juristische Laien leicht verständlich aufzubereiten, kommt bei der Erstellung meiner Beiträge Künstliche Intelligenz zum Einsatz. Jeder Text wird vor der Veröffentlichung auf fachliche Richtigkeit und rechtliche Präzision geprüft. Die redaktionelle Verantwortung liegt vollständig bei der Anwalts- und Notarkanzlei Krau in Hohenahr.