Auslegung Testament mit Zweckauflage für Fiskus
OLG Düsseldorf 3 Wx 80/13
RA und Notar Krau
Sachverhalt:
Die Erblasserin hatte in ihrem Testament zunächst ihre Mutter und dann ihren Vater als Erben eingesetzt.
Für den Fall, dass keiner von beiden sie überleben sollte, verfügte sie, dass ihr Vermögen einem wohltätigen Zweck zugeführt werden soll.
Sie schloss außerdem die gesamte Verwandtschaft von der Erbfolge aus.
Nach dem Tod der Erblasserin (Mutter und Vater waren bereits vorverstorben) beantragte eine Tierschutzorganisation einen Erbschein.
Das Nachlassgericht stellte fest, dass die Voraussetzungen für die Erteilung eines Erbscheins an die Tierschutzorganisation vorliegen.
Der Fiskus legte Beschwerde ein.
Zentrale Streitpunkte:
Entscheidung des Gerichts:
Das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG Düsseldorf) änderte die angefochtene Entscheidung des Nachlassgerichts und wies den Erbscheinsantrag der Tierschutzorganisation zurück.
Begründung:
Das OLG Düsseldorf entschied, dass das Testament keine Erbeinsetzung zugunsten der Tierschutzorganisation enthält, sondern eine Zweckauflage für den Fiskus.
Die Erblasserin habe ihren Nachlass nicht der Tierschutzorganisation überantworten wollen, sondern lediglich dessen Verwendung zu einem wohltätigen Zweck bestimmen wollen.
Das OLG Düsseldorf führte weiter aus, dass eine Erbeinsetzung zugunsten der Tierschutzorganisation ohnehin unwirksam wäre.
Aus dem Testament lasse sich nicht mit ausreichender Deutlichkeit entnehmen, welche Organisation als Erbin eingesetzt werden sollte.
Zweckauflage:
Das OLG Düsseldorf stellte fest, dass der Fiskus Erbe geworden ist, da die Erblasserin ihre Verwandtschaft von der Erbfolge ausgeschlossen hatte und keine wirksame Erbeinsetzung vorlag.
Der Fiskus sei jedoch mit einer Zweckauflage beschwert, das Vermögen der Erblasserin einem wohltätigen Zweck zuzuführen.
Fazit:
Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass das Testament der Erblasserin keine Erbeinsetzung zugunsten der Tierschutzorganisation enthält, sondern eine Zweckauflage für den Fiskus.
Der Fall verdeutlicht die Bedeutung der Auslegung von Testamenten, insbesondere wenn diese nicht eindeutig formuliert sind.
Zusätzliche Anmerkungen:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.