
Auslegung transmortale unwiderrufliche Grundbuchvollmacht für Mitgesellschafter
OLG München 34 Wx 513/13
In diesem Fall (OLG München, Beschluss vom 15.06.2015) ging es um die Auslegung einer transmortalen, unwiderruflichen Grundbuchvollmacht,
die ein Vater seinem Sohn erteilt hatte, der zugleich sein Mitgesellschafter in einer GbR war.
Der Vater und der Sohn waren als Gesellschafter einer GbR im Grundbuch eingetragen.
Der Vater erteilte dem Sohn eine transmortale Vollmacht, um ihn bei der Veräußerung von Grundstücken der GbR zu vertreten.
Nach dem Tod des Vaters verkaufte der Sohn ein Grundstück der GbR und bewilligte die Eintragung einer Vormerkung zugunsten der Käufer.
Das Grundbuchamt beanstandete die Eintragung, da der Nachlasspfleger die Vollmacht widerrufen hatte.
Die hiergegen gerichtete Beschwerde des Sohnes hatte Erfolg.
Kernaussagen des Gerichts:
Fazit:
Der Beschluss des OLG München verdeutlicht die Wirksamkeit von transmortalen Vollmachten im Gesellschaftsrecht.
Ist eine solche Vollmacht wirksam erteilt worden, kann sie auch nach dem Tod des Vollmachtgebers nicht widerrufen werden.
Der Bevollmächtigte ist berechtigt, im Rahmen der Vollmacht für die Erben zu handeln.
Wichtige Punkte aus dem Beschluss:
Relevanz für die Praxis:
Der Beschluss ist für die Praxis von großer Bedeutung, da er die Zulässigkeit und die Grenzen von transmortalen Vollmachten im Gesellschaftsrecht aufzeigt.
Er gibt Rechtssicherheit für die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und Vollmachten.
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