Ausschlagung Erbe Beginn der sechswöchigen Frist
OLG Rostock 3 W 53/08
Zurechenbarkeit der Kenntnis des Bevollmächtigten
Die Beteiligten zu 2. und 3. waren die gesetzlichen Erben ihres Vaters.
Sie hatten jedoch über einen längeren Zeitraum keinen Kontakt zu ihm und erfuhren erst nach seinem Tod von seiner Überschuldung.
Sie schlugen die Erbschaft und fochten die Annahme der Erbschaft an, nachdem die Ausschlagungs- und Anfechtungsfristen abgelaufen waren.
Das Landgericht wies die Anträge zurück.
Kernaussagen des Beschlusses:
Begründung:
Fazit:
Das OLG Rostock hat die weitere Beschwerde der Erben zurückgewiesen.
Die Ausschlagungs- und Anfechtungsfristen waren abgelaufen, da die Erben bereits durch das Schreiben des Bevollmächtigten der Ehefrau
Kenntnis vom Anfall und Grund der Erbschaft sowie von der Überschuldung erlangt hatten.
Das Urteil dient der Klarstellung der Voraussetzungen für die Ausschlagung und Anfechtung der Annahme einer Erbschaft und dem Schutz des Rechtsverkehrs.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
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Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.