Ausschluss Ehegattenerbrecht Nichtbetreiben Scheidungsverfahren
OLG Saarbrücken 5 W 185/10
Der Fall vor dem Oberlandesgericht Saarbrücken (Az. 5 W 185/10) behandelt die Frage, ob das Erbrecht der Ehefrau
aufgrund eines vor vielen Jahren gestellten, aber nicht weiterbetriebenen Scheidungsantrags ausgeschlossen ist.
Hintergrund:
Die Ehefrau des Erblassers erhielt einen Erbschein, der sie als Erbin zur Hälfte auswies.
Die Tochter des Erblassers beantragte die Einziehung des Erbscheins, da der Erblasser Jahre zuvor die Scheidung eingereicht hatte.
Das Amtsgericht zog den Erbschein ein.
Die Ehefrau legte Beschwerde ein.
Entscheidung des Gerichts:
Das OLG Saarbrücken wies die Beschwerde zurück.
Der Erbschein wurde zu Recht eingezogen.
Begründung:
Konsequenzen:
Die Ehefrau erbt ein Drittel des Nachlasses.
Die Kinder erben die restlichen zwei Drittel zu gleichen Teilen.
Zusammenfassend lässt sich sagen:
Das Nichtbetreiben eines Scheidungsantrags über einen sehr langen Zeitraum kann als Rücknahme des Antrags gewertet werden.
Dies hat zur Folge, dass das Erbrecht des Ehegatten nicht nach § 1933 BGB ausgeschlossen ist.
Besteht keine Zugewinngemeinschaft mehr, erhöht sich der Erbteil des Ehegatten nicht.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
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Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.