Ausschluss Ehegattenerbrecht Scheidungsverfahren Liechtenstein
OLG Hamm I-10 U 122/12
RA und Notar Krau
Sachverhalt:
Der Erblasser und die Klägerin waren verheiratet und hatten einen Erbvertrag geschlossen, in dem sie sich gegenseitig als Alleinerben einsetzten.
Die Ehegatten lebten getrennt und die Klägerin hatte in Liechtenstein die Scheidung beantragt.
Der Erblasser stimmte der Scheidung zu, jedoch wurde das Verfahren in Liechtenstein unterbrochen und nach dem Tod des Erblassers eingestellt.
Die Klägerin machte nun geltend, dass sie aufgrund des Erbvertrags Alleinerbin sei.
Die Beklagten, die gesetzlichen Erben des Erblassers, waren der Ansicht, dass das Ehegattenerbrecht der Klägerin aufgrund des Scheidungsantrags ausgeschlossen sei.
Zentrale Streitpunkte:
Entscheidung des Gerichts:
Das OLG Hamm wies die Berufung der Klägerin zurück und bestätigte die Entscheidung des Landgerichts, dass die Klägerin nicht Alleinerbin ist.
Begründung:
Das OLG Hamm stellte fest, dass deutsches Recht auf die Frage des Ausschlusses des Ehegattenerbrechts anzuwenden ist,
da der Erblasser deutscher Staatsangehöriger war und es um in Deutschland befindliches Vermögen ging.
Das OLG Hamm entschied, dass das Ehegattenerbrecht der Klägerin nach § 1933 BGB ausgeschlossen ist.
Der Erblasser hatte der Scheidung zugestimmt, und die Voraussetzungen für eine Scheidung lagen zum Zeitpunkt seines Todes vor.
Die Unterbrechung des Scheidungsverfahrens in Liechtenstein änderte daran nichts.
Das OLG Hamm stellte fest, dass die Voraussetzungen für eine Scheidung nach deutschem Recht vorlagen.
Die Ehegatten lebten seit mehr als einem Jahr getrennt, und beide hatten die Scheidung beantragt.
Das OLG Hamm sah keine Anhaltspunkte für eine Versöhnung der Ehegatten.
Die von der Klägerin behauptete Annäherung wurde durch die vorgelegten Briefe nicht belegt.
Das OLG Hamm entschied, dass der Erbvertrag durch den Scheidungsantrag unwirksam geworden ist.
Ein Wille des Erblassers, dass der Erbvertrag trotz des Scheidungsverfahrens fortgelten sollte, konnte nicht festgestellt werden.
Besonderheiten:
Fazit:
Das OLG Hamm hat entschieden, dass das Ehegattenerbrecht ausgeschlossen ist, wenn der Erblasser der Scheidung zugestimmt hat
und die Voraussetzungen für eine Scheidung zum Zeitpunkt des Todes vorlagen, auch wenn das Scheidungsverfahren in Liechtenstein unterbrochen war.
Der Fall verdeutlicht die Voraussetzungen des Ausschlusses des Ehegattenerbrechts und die Berücksichtigung ausländischer Scheidungsverfahren.
Zusätzliche Anmerkungen:
Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.
Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.
Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.
Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.
Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.
Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.
Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.
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Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein kostenpflichtiges Mandat zustande.