Ausschluss Ehegattenerbrecht Voraussetzungen der Scheidung

September 10, 2017

Ausschluss Ehegattenerbrecht Voraussetzungen der Scheidung

OLG Hamm I-10 U 109/99

RA und Notar Krau

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hatte in seinem Beschluss vom 17.11.2015 (Az. I-10 U 109/99) über die Pflichtteilsansprüche

einer Ehefrau nach dem Tod ihres Ehemannes zu entscheiden.

Der Ehemann hatte vor seinem Tod in Spanien die Scheidung eingereicht, die Ehefrau jedoch eine Gegenklage auf Trennung.

Streitig war, ob die Ehefrau aufgrund des Scheidungsantrags ihren Anspruch auf den Pflichtteil nach § 1933 BGB verloren hatte.

Kernaussagen des Urteils:

  • Anwendbares Recht: Da der Erblasser deutscher Staatsangehöriger war, richteten sich die Pflichtteilsansprüche der Ehefrau nach deutschem Recht.
  • Scheidungsantrag als Ausschlussgrund: Nach § 1933 BGB ist das Erbrecht des Ehegatten ausgeschlossen, wenn im Zeitpunkt des Erbfalls die Scheidung beantragt war und die Ehe ohne den Tod des Erblassers geschieden worden wäre.
  • Rechtshängigkeit der Scheidungsklage: Für den Ausschluss des Ehegattenerbrechts ist entscheidend, ob die Scheidungsklage im Zeitpunkt des Todes des Erblassers rechtshängig war. Im konkreten Fall war die Scheidungsklage in Spanien rechtshängig.
  • Materielle Scheidungsvoraussetzungen: Das OLG Hamm stellte fest, dass die materiellen Voraussetzungen für eine Scheidung im Zeitpunkt des Todes des Erblassers nach spanischem Recht vorlagen.
  • Scheitern der Ehe: Das Gericht prüfte, ob die Ehe im Zeitpunkt des Todes des Erblassers gescheitert war. Hierfür ist entscheidend, ob die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr bestand und nicht erwartet werden konnte, dass die Ehegatten sie wiederherstellen.
  • Indizien für das Scheitern der Ehe:
    • Der Erblasser hatte sich einer anderen Frau zugewandt und lebte mit ihr zusammen.
    • Die Ehefrau hatte in ihrer Gegenklage vor dem spanischen Gericht eine deutliche Zerrüttung der Ehe geschildert.
    • Es konnte nicht festgestellt werden, dass nach Zustellung der Scheidungsklage und Einreichung der Gegenklage eine Versöhnung stattgefunden hatte.
  • Beweiswürdigung: Das OLG Hamm würdigte die Aussagen der Zeugen und die Angaben der Ehefrau und kam zu dem Ergebnis, dass die Ehe gescheitert war und die Scheidungsvoraussetzungen im Zeitpunkt des Todes des Erblassers vorlagen.
  • Kein Pflichtteilsanspruch: Da die Voraussetzungen des § 1933 BGB erfüllt waren, hatte die Ehefrau keinen Anspruch auf den Pflichtteil.

Ausschluss Ehegattenerbrecht Voraussetzungen der Scheidung

Fazit:

Das OLG Hamm hat in diesem Fall entschieden, dass die Ehefrau ihren Anspruch auf den Pflichtteil verloren hatte,

da die Voraussetzungen für eine Scheidung im Zeitpunkt des Todes des Erblassers vorlagen.

Die Entscheidung zeigt, dass die Rechtshängigkeit einer Scheidungsklage und das Scheitern der Ehe ausreichen, um den Pflichtteilsanspruch des überlebenden Ehegatten auszuschließen,

selbst wenn die Scheidung noch nicht rechtskräftig ausgesprochen wurde.

RA und Notar Krau

Schlagworte

Warnhinweis:

Die auf dieser Homepage wiedergegebenen Gerichtsentscheidungen bilden einen kleinen Ausschnitt der Rechtsentwicklung über mehrere Jahrzehnte ab. Nicht jedes Urteil muss daher zwangsläufig die aktuelle Rechtslage wiedergeben.

Einige Entscheidungen stellen Mindermeinungen dar oder sind später im Instanzenweg abgeändert oder durch neue obergerichtliche Entscheidungen oder Gesetzesänderungen überholt worden.

Das Recht entwickelt sich ständig weiter. Stetige Aktualität kann daher nicht gewährleistet werden.

Die schlichte Wiedergabe dieser Entscheidungen vermag daher eine fundierte juristische Beratung keinesfalls zu ersetzen.

Für den fehlerhaften juristischen Gebrauch, der hier wiedergegebenen Entscheidungen durch Dritte außerhalb der Kanzlei Krau kann daher keine Haftung übernommen werden.

Verstehen Sie bitte die Texte auf dieser Homepage als gedankliche Anregung zur vertieften Recherche, keinesfalls jedoch als rechtlichen Rat.

Es soll auch nicht der falsche Anschein erweckt werden, als seien die veröffentlichten Urteile von der Kanzlei Krau erzielt worden. Das ist in aller Regel nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um einen allgemeinen Auszug aus dem deutschen Rechtsleben zur Information der Rechtssuchenden.

Benötigen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen? 

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, damit wir die grundsätzlichen Fragen klären können.

Durch die schlichte Anfrage kommt noch kein konstenpflichtiges Mandat zustande.

Letzte Beiträge

Das Berliner Testament für Bürger von Ehringshausen in Mittelhessen und das Notarbüro Krau in Hohenahr

Januar 16, 2026
Das Berliner Testament für Bürger von Ehringshausen in Mittelhessen und das Notarbüro Krau in HohenahrHerzlich willkommen. Mein Name ist Andreas…
Bestattung

Gehen die Bestattungskosten gemäß § 74 SGB XII den Kosten der Nachlasspflegschaft vor?

Januar 12, 2026
Gehen die Bestattungskosten gemäß § 74 SGB XII den Kosten der Nachlasspflegschaft vor?Diese Frage berührt ein spannendes Spannungsfeld im Erbrec…
taxes, tax office, tax return, form, income tax return, income tax, wealth, finance, tax evasion, money, accounting, income, invoice, taxes, taxes, taxes, taxes, taxes, income tax, income tax, income tax, income tax, accounting

Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft als Schenkung

Januar 9, 2026
Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft als SchenkungBFH Urteil vom 23. September 2025, II R 19/24Gerne fasse ich für Si…