
Ausschluss Ehegattenerbrecht Voraussetzungen der Scheidung
OLG Hamm I-10 U 109/99
RA und Notar Krau
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hatte in seinem Beschluss vom 17.11.2015 (Az. I-10 U 109/99) über die Pflichtteilsansprüche
einer Ehefrau nach dem Tod ihres Ehemannes zu entscheiden.
Der Ehemann hatte vor seinem Tod in Spanien die Scheidung eingereicht, die Ehefrau jedoch eine Gegenklage auf Trennung.
Streitig war, ob die Ehefrau aufgrund des Scheidungsantrags ihren Anspruch auf den Pflichtteil nach § 1933 BGB verloren hatte.
Kernaussagen des Urteils:
Fazit:
Das OLG Hamm hat in diesem Fall entschieden, dass die Ehefrau ihren Anspruch auf den Pflichtteil verloren hatte,
da die Voraussetzungen für eine Scheidung im Zeitpunkt des Todes des Erblassers vorlagen.
Die Entscheidung zeigt, dass die Rechtshängigkeit einer Scheidungsklage und das Scheitern der Ehe ausreichen, um den Pflichtteilsanspruch des überlebenden Ehegatten auszuschließen,
selbst wenn die Scheidung noch nicht rechtskräftig ausgesprochen wurde.
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